Stadtjugendamt belegt seit Jahren Skandal-Heime der Haasenburg
Aus der Antwort von Sozialreferentin Brigitte Meier geht hervor, dass das Stadtjugendamt München seit mehreren Jahre die geschlossenen Heime der Haasenburg GmbH belegt. Es gäbe "entgegen der Presseberichterstattung [...] keine Hinweise auf kindeswohlgefährdende Zustände in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH", dennoch sei ein vorläufiger Belegungsstopp ausgesprochen worden.
Aus der Antwort von Sozialreferentin Brigitte Meier geht hervor, dass das Stadtjugendamt München seit mehreren Jahre die geschlossenen Heime der Firma Haasenburg belegt. Es gäbe "entgegen der Presseberichterstattung [...] keine Hinweise auf kindeswohlgefährdende Zustände in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH", dennoch sei ein vorläufiger Belegungsstopp ausgesprochen worden.
Am 19. Juni stellte Stadträtin Henn ihre Anfrage zur Haasenburg, am 22. Juni waren dort immer noch sieben Jugendliche durch das Stadtjugendamt untergebracht. In den vergangenen Jahren habe München die Einrichtungen mit "zwischen fünf und zehn Fällen pro Jahr" belegt, so Meier. Offen bleibt nach der Antwort aus dem Sozialreferat, ob der Belegungsstopp des Stadtjugendamtes auf eigene Initiative und aufgrund eigener Erkenntnisse erfolgte oder lediglich eine Konsequenz aus dem am 9. Juli bekannt gegebenen Belegungsstopp durch das verantwortliche Brandenburgische Jugendministerium ist.
Ob der Schutz der Kinder, wie Sozialreferentin Meier den Anschein erweckt, durch die vorhandenen Strukturen gewährleistet sei, muss ernsthaft bezweifelt werden. Genau diese Strukturen hatten im Fall Haasenburg versagt, mehrfachen Hinweisen auf Missbrauch wurde nicht nachgegangen. Es geht immerhin um den Vorwurf schwerer Menschenrechtsverletzungen. Drei Mitarbeiter der Haasenburg wurden inzwischen suspendiert. Sie stehen im Verdacht, zwei Jugendliche seelisch und körperlich misshandelt zu haben.
Aus den Ausführungen von Sozialreferentin Meier muss geschlossen werden, dass das Stadtjugendamt entgegen der Behauptung von Referentin Meier, "in regelmäßigem Kontakt mit den Heimaufsichten und insbesondere mit den Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten zu stehen", kaum Versuche unternommen hat, sich ernsthaft ein Bild über Zustände, Erfolge und Misserfolge der geschlossenen Unterbringung zu machen oder diese gar systematisch zu erfassen. Die Antwort legt nahe, allein das formale juristische Verfahren zur geschlossenen Unterbringung sei hinreichend, um die Qualität und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Das dürfte mittlerweile widerlegt sein.
Das Antwortschreiben der Sozialreferentin als PDF-Datei
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