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Anfrage*: Autistische Kinder in geschlossene Heime?

Seit August ist dem Jugendamt bekannt, dass bei einem Jungen, der derzeit in einem geschlossenem Heim untergebracht ist, Autismus diagnostiziert wurde. Das mit einer fehlenden Reaktion einhergehende pädagogische Versagen veranlasst Stadträtin Dagmar Henn zu einer Reihe von Fragen.

München, den 8.11.2013

Anfrage: Autistische Kinder in geschlossene Heime?

Uns wurde der Fall eines autistischen Jungen bekannt, der gegen den Willen der Eltern in ein geschlossenes Heim gebracht wurde und sich nach wie vor dort befindet, obwohl dem Jugendamt seit August bekannt ist, dass bei ihm Autismus diagnostiziert wurde und ein geschlossenes Jugendheim keine angemessene Art der Unterbringung und Förderung für ihn darstellt. Autistische Kinder benötigen besondere heilpädagogische Hilfen und reagieren besonders empfindlich auf Veränderungen der vertrauten Umgebung. Die Bemühungen der Mutter um angemessene Unterstützung für ihren Sohn stießen bisher beim Jugendamt auf taube Ohren.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hält das Jugendamt zur Unterstützung für autistische Kinder für angemessen?
  2. Ist es angemessen, den Entzug des Sorgerechts zu betreiben, wenn das Problem des Kindes nachweislich keine Folge der Erziehung sein kann, sondern es sich um eine Form der Behinderung handelt?
  3. Ist es angemessen, ein autistisches Kind in einer Einrichtung zu belassen, die nicht auf diese Problematik spezialisiert ist?
  4. Welche Reaktionszeit hält das Jugendamt für angemessen, wenn Informationen vorliegen, dass die gegenwärtige Unterbringung für ein Kind oder einen Jugendlichen nicht geeignet ist?
  5. Wird die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung regelmäßig überprüft? Werden dabei auch andere Personen beteiligt als jene, die ursprünglich die Unterbringung betrieben haben?

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 131111_DH_Anfrage_Autistische-Kinder-in-geschlossene-Heime

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