Gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung!

LINKE fordert: OB muss sich im Bund stark machen

München gegen Kriminalisierung der Seenotrettung!

 

Am Donnerstag, den 30. November 2023 wird im Deutschen Bundestag entschieden, ob in Zukunft Seenotrettung kriminalisiert werden kann. München hat sich 2019 einstimmig dafür entschieden, dem Bündnis "Städte Sicherer Häfen" beizutreten und ein Sicherer Hafen für aus Seenot gerettete Geflüchtete zu werden. Im Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Juli 2019 heißt es unter anderem, "die Landeshauptstadt München positioniert sich in Person des Oberbürgermeisters öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer." Aus diesem Grund fordert DIE LINKE. / Die PARTEI vom Oberbürgermeister Dieter Reiter, sich gemäß des Stadtbeschlusses gegen eine Kriminalisierung von Seenotrettung einzusetzen.

 

Thomas Lechner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Was das Bundesministerium des Inneren plant, ist nicht weniger als ein Verbrechen an der Menschlichkeit, das Helfen bestrafen zu wollen! Wir können uns nicht als Sicherer Hafen darstellen und jetzt zulassen, dass Menschen, die hilfsbedürftige Geflüchtete retten, kriminalisiert werden. München und der OB müssen ein starkes Zeichen senden, um das zu verhindern!“

 

Nicole Gohlke, MdB und Münchner Bundestagsabgeordnete, fügt hinzu: "Es ist Zeit, Haltung zu zeigen in Zeiten, in denen alle anderen selbsternannten fortschrittlichen Parteien dem Rechtsruck nachgeben."

 

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat jüngst eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen eingebracht. Teil dieser Formulierungshilfe waren Änderungen im § 96 AufenthG, der die Strafbarkeit der „Einschleusung von Ausländern“ regelt. Demnach soll künftig schon allein die uneigennützige Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie „wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Übersetzt heißt das: Helfen in einer existenziellen Notlage soll strafbar gemacht werden. Mit den Änderungen wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und zum Beispiel Seenotretter*innen, die mit privat finanzierten Schiffen Menschen vor dem Ertrinken retten, strafrechtlich zu verfolgen. Auch Menschenrechtsverteidiger*innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst könnten nach den Änderungen verstärkt angeklagt werden.

 

In einem Dinglichkeitsantrag zum Plenum fordern wir den Oberbürgermeister zu einem klaren Einsatz gegen die Kriminalisierung von Seenotrettung auf. Diesen finden Sie in der Anlage.

 

Link zur Anfrage: hier.