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Kommunalreferat sieht keine unzulässige Nutzung der Allianzarena durch Kultusminister

Die PR-Veranstaltung des bayerischen Kultusministers Spaenle für eine Hauptschulreform in der Arena ist nach Ansicht des Kommunalreferats eine übliche Nutzung eines Hotel- und Gastronomiebetriebes.

Wird das Fröttmaninger Stadion vertragsgemäß genutzt?

Ihre schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO
vom 14.07.2009, eingegangen am 14.07.2009

Sehr geehrte Frau Stadträtin Henn,

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber gaben am 13. Juli 2009 bei dem Kongress „Starke Schüler – für Beruf und Leben“ in der Allianz Arena in Fröttmaning den Startschuss, um die Hauptschulen ab dem Schuljahr 2010/11 flächendeckend zur Mittelschule weiter zu entwickeln. Uli Hoeneß, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der FC Bayern-München AG, übernahm dabei die Patenschaft für diese Hauptschulreform.

Nach Rückfrage bei der Allianz Arena München Stadion GmbH kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Frage 1:Wer ist der Vertragspartner, der dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Fröttmaninger Stadion zur Nutzung überlassen hat?

Vertragspartner bei der Veranstaltung am 13.07.2009 war die Arena One GmbH, der exklusive Eventdienstleister der Allianz Arena Stadion GmbH.

Frage 2:Falls der Vertragspartner die München Stadion GmbH war: Entspricht die Nutzung zu einem Kongress, der weder mit Sport noch mit einem der beiden Münchner Bundes­ligavereine zu tun hat, den Bedingungen des Erbbaurechtsvertrages, den die Mün­chen Stadion GmbH mit der Stadt München geschlossen hat?

Gemäß Erbpachtvertrag ist die Allianz Arena Stadion GmbH berechtigt, außerhalb von Fußballspielen auch Veranstaltungen durchzuführen, die der üblichen Nutzung eines Hotel- oder Gastronomiebetriebes gleichen. Darunter fällt auch die Veranstal­tung vom 13.07.2009. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten außerhalb der Spiel­tage hat die Allianz Arena Stadion GmbH an die Arena One GmbH abgegeben, die die entsprechenden Räumlichkeiten an das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus vermietet hat.

Frage 3:Sollte eine Verletzung des Erbbaurechtsvertrages vorliegen, wie wird die Stadt München auf diese reagieren?

Eine Verletzung des Erbbaurechtsvertrages liegt nicht vor.

Frage 4:Wird das Fröttmaninger Stadion auch künftig für Werbeveranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung stehen?

Dies zu entscheiden, ist Sache des Erbbaurechtsnehmers, ggf. des Pächters/Mie­ters von Räumlichkeiten; der Erbbaurechtsvertrag ist dabei zu beachten.

II. Abdruck von I.

Kommunalreferat Geschäftsleitung GL 2009/GL/311

Presse- und Informationsamt

per e-mail an karin.jachdhuber@muenchen.de

Direktorium D-HA II V2

Direktorium D-HA II-V1 662-510/AF-09/7
per e-mail an renate.riemesch@muenchen.de

je z.K.

Mit freundlichen Grüßen

I.V.

Axel Markwardt
Stadtdirektor

 

Antwortschreiben der Kommunalreferentin Friderich


Stichwort: 090731_KOM_DH_Antwort_Nutzung_Allianz-Arena
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