Antrag: Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen
Stadträtin Wolf fordert, dass das Planungsreferat prüfen soll, ob der Erlass von Erhaltungssatzungen möglich ist, um auch im Fall eines Verkaufs der GBW die Mieterinnen und Mieter vor Vertreibung zu schützen.
Antrag: Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen
Der Stadtrat möge beschließen:
1: Das Planungsreferat prüft, welche Wohnungsbestände der Landesbank-Tochter GBW bereits in Münchner Erhaltungssatzungsgebieten liegen.
2: Für Wohnungsbestände außerhalb der bisherigen Erhaltungssatzungsgebiete prüft das Planungsreferat umgehend, ob der Erlass von Erhaltungssatzungen möglich ist, um auch im Fall eines Verkaufs der GBW die Mieterinnen und Mieter vor Vertreibung zu schützen.
Begründung:
Das finanzpolitische Desaster bei der bayrischen Landesbank kann (laut Presseberichten) dazu führen, dass deren Tochter, die Wohnungsbaugesellschaft GBW, verkauft werden muss. Dieser gehören in München 10.000 Wohnungen, verteilt auf 650 große Objekte.
Durch den vorausschauenden Erlass von Erhaltungssatzungen kann die Stadt dazu beitragen, für die Mieterinnen und Mietern einen größeren Schutz vor Luxusmodernisierung zu erreichen. Zugleich erhält die Stadt dann ein Vorkaufsrecht. Zudem könnten „Immobilienhaie“, die an einer kurzfristigen Rendite interessiert sind, dadurch abgeschreckt werden.
Brigitte Wolf
Stadträtin der LINKEN