Anfrage: Sicherheit und Schutz für Mitarbeitende in bürger*innennahen Diensten – Konsequenzen aus den Ereignissen in Stade und München
Am Montag den 29.06. 2026 ereignete sich in Stade eine tragische Gewalttat, bei der sechs Mitarbeitende aus Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen ums Leben kamen. Die Polizei vermutet einen gezielten Angriff eines Elternteils während eines Jugendhilfetermins.[1] Die Tat löste großes Entsetzen aus, auch in München ist das Mitgefühl groß.
Am 30.06.2026 und 01.07.2026 gab es Amokwarnungen im Stadtjugendamt.[2] Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass am 01.07.2026 in mehreren Einrichtungen Drohmeldungen eingingen. Im Sozialbürgerhaus Nord kam es wegen einer Drohung zu einem größeren Polizeieinsatz.[3]
Diese schrecklichen Szenarien in Stade wie auch in München unterstreichen die dringende Notwendigkeit, bisherige Schutzmaßnahmen, die die Sicherheit der Mitarbeitenden in diesem sensiblen Bereich gewährleisten sollen, zu überprüfen. Uns haben in der letzten Woche Anfragen von städtischen Kolleg*innen erreicht. Sie alle eint die Frage: welche Konsequenzen zieht die Landeshauptstadt München aus den aktuellen Taten?
Die Forderungen nach mehr Sicherheitsvorkehrungen in Form von Kameras, beschränkten Zugängen oder mehr Sicherheitspersonal sind kurzfristig nachvollziehbare Ansätze, gleichwohl sind diese Maßnahmen kein Allheilmittel. Problematisch ist vor allem, dass diese Maßnahmen die Zusammenarbeit mit Bürger*innen sogar konterkarieren und im schlimmsten Fall verunmöglichen können.
Im Kontext des Kinderschutzes ist die enge Zusammenarbeit mit den Elternteilen ein essenzieller Bestandteil der Aufgabenerfüllung der Bezirkssozialarbeit (für die Altersklasse 0-59) (BSA), der Vermittlungsstelle (VMS) und den (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kooperation mit Eltern, die etwa mit der Inobhutnahme ihres Kindes konfrontiert sind, stehen unter massivem Stress und Druck. Auch den Fachkräften wird viel abverlangt, da ihre Empfehlungen weitreichende Folgen für die Familien haben können.[4]
Die aktuelle Unterbesetzung in der BSA (0-59 Jahre und ab 60 Jahren), der VMS und den (teil-) stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in vielen weiteren bürger*innennahen Diensten führen dazu, dass die bestehenden präventiven Maßnahmen nicht greifen: Aufgrund der hohen Arbeitsüberlastung bleibt keine Zeit für kollegiale Fallbesprechungen oder die Teilnahme an Fortbildungen. Die im Jahr 2023 hart erkämpfte regelmäßige Supervision[5] wird aufgrund von Zeitmangel und Arbeitsüberlastung unterschiedlich stark genutzt.
Auf unsere Anfrage vom 06.02.2025 „Wie hoch ist die Arbeitsüberlastung in der Stadtverwaltung?“ antwortete der Referatspersonalrat des Sozialreferats:
„Die bürgernahen Tätigkeitsbereiche des Sozialreferates (z.B. BSA, Heime, Unterkünfte, Wohnungslose, Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), SGB XII)[6] sind derzeit alle besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen.
Wir bitten daher das Sozialreferat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Einschätzung trifft das Sozialreferat dazu, dass der aktuelle Personalmangel und die damit einhergehende Arbeitsüberlastung die Sicherheit der Fachkräfte höher gefährdet, dadurch zu wenig Zeit für Beratung bleibt und die Quote an Fehlentscheidungen ggf. erhöht wird?
- Hat die Einführung der erweiterten Leitstelle sowie die zentrale Unterstützung und Beratung dazu geführt, dass der Kinderschutz wieder regelhaft umgesetzt werden kann und die Arbeitsbelastung der Kolleg*innen der Bezirkssozialarbeit reduziert wurde?
- Wie hoch ist die aktuelle Arbeitsbelastung in den bürgernahen Tätigkeitsbereichen des Sozialreferats heute (unter anderem BSA für die Altersgruppen 0-59 und 60+, VMS, WJH, Unterhaltsvorschussgesetz, Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaST), Wohngeld, Jobcenter, Heime)?
- Welche Erkenntnisse zieht das Sozialreferat aus der Personalbemessung der Bezirkssozialarbeit?
- Stehen ausreichend passende Hilfsangebote zur Erziehung zur Verfügung, um Familien passende Hilfe bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung anzubieten?
- Welche präventiven Maßnahmen können Kolleg*innen des Sozialreferats in Anspruch nehmen, um sich vor den Belastungen in ihrem Arbeitsfeld zu schützen?
- Reichen die aktuell gültigen Handlungsanweisungen für Krisensituationen und Gewaltschutz aus oder müssen diese an neue Bedrohungslagen angepasst werden?
- Sind neue Sicherheitsvorkehrungen mittels Sicherheitstechnik (Alarmanlagen, Kameras, usw.) für die Mitarbeitenden in den Sozialbürgerhäusern, Dienststellen und Einrichtungen des Stadtjugendamts sowie des Amts für Wohnen und Migration geplant?
Wenn ja, welche?
- Sind Zugangsbeschränkungen in den Sozialbürgerhäusern, Dienststellen und Einrichtungen des Stadtjugendamts sowie dem Amt für Wohnen und Migration und (teil-) stationären Einrichtungen geplant?
Wenn ja: Wie werden die Beschränkungen gewährleistet und umgesetzt? Wie wird die Niedrigschwelligkeit, Bürger*innenorientiertheit und zielführende Beratung und Unterstützung dennoch ermöglicht?
- Wie gestaltet sich die Kooperation des Sozialreferats mit Sicherheitsbehörden, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen?
Initiative: Stadträtin Liliana Parente Stadtrat Stefan Jagel | Gezeichnet: Stadträtin Katharina Horn Stadtrat Arif Haidary Stadtrat Christian Schwarzenberger |
Hier geht's zur Anfrage im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9803321
[1]https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/schuesse-in-stade-was-ueber-die-gewalttat-bekannt-ist-ein-ueberblick,faq-stade-100.html .
[2] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/familienvater-aus-muenchen-droht-behoerden-mit-bluttat-wie-in-stade-art-1141626
[3] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-milbertshofen-polizei-einsatz-sozialbuergerhaus-li.3508717
[4] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-angst-mitarbeiter-sicherheit-jugendhilfe-stade-li.3509137
[5] Vgl. „Arbeitsentlastung und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen der Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern und dem Amt für Wohnen und Migration sowie der Vermittlungsstelle“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V 08386 vom 26.04.2023)
[6] SBH XII – Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsunfähigkeit

