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Anfrage: München als „Abschiebehauptstadt“? Kosten, Beteiligung des Stadtrats und Haltung des Oberbürgermeisters zum geplanten Abschiebeterminal am Flughafen München

Stefan Jagel, Arif Haidary

Die Planungen für das sogenannte Abschiebeterminal am Münchner Flughafen schreiten weiter voran. Inzwischen wird klar, dass das Abschiebeterminal größer werden soll als geplant[1]. Die Flughafen München GmbH (FMG) hat im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und parallel die Vergabe der Bauleistungen gestartet, sodass nach dessen Abschluss unmittelbar mit dem Bau begonnen werden kann. Das geplante Terminal soll künftig ermöglichen, täglich bis zu 100 Menschen von München aus abzuschieben. München darf – auch aufgrund seiner historischen Verantwortung – auf keinen Fall zur Hauptstadt der Abschiebebewegung werden.

Nach Angaben der Bundesregierung belaufen sich die bislang prognostizierten Planungskosten für das Terminal auf rund 600.000 Euro. Die endgültigen Gesamtprojektkosten werden erst im laufenden Planungsverfahren ermittelt und sind bislang nicht öffentlich beziffert. Nach Fertigstellung soll die BImA das Gebäude von der FMG anmieten und es seinerseits an die Bundespolizei weitervermieten. Berichtet wird von einer jährlichen Mieteinnahme der FMG in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro. 

Die Landeshauptstadt München hält 23 Prozent der Anteile an der FMG, und der Oberbürgermeister sitzt im Aufsichtsrat. Entscheidungen über das Vorhaben werden dort mit Mehrheit getroffen – die Münchner Stadtpolitik hätte über diesen Hebel also grundsätzlich direkten Einfluss auf den Fortgang des Projekts. Der Oberbürgermeister könnte diesen Einfluss nutzen, um sich klar gegen eine maßgebliche städtische Beteiligung an Massenabschiebungen auszusprechen und die Stadt München ihrer Verantwortung als Mitglied des Bündnisses „Sicherer Hafen“ gerecht werden zu lassen. 

Obwohl erhebliche städtische Beteiligungsinteressen berührt sind und mit dem Vorhaben laufende Mieteinnahmen und zusätzliche Personal- und Infrastrukturkosten für die städtische FMG verbunden sind, ist bislang unklar, in welchem Umfang der Stadtrat als demokratisch gewähltes Gremium tatsächlich in die Entscheidungsfindung eingebunden wird. Eine transparente Informierung und Beteiligung des Stadtrats vor einer Beteiligung im Aufsichtsrat sind daher aus unserer Sicht zwingend geboten.

Der damalige Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte sich öffentlich für den Bau ausgesprochen. Der heutige Oberbürgermeister Dominik Krause sprach nun von einem „Image-Verlust“ der Stadt, sollte das Abschiebeterminal gebaut werden. Dennoch bleiben etliche Fragen ungeklärt.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) hat den Antrag „Sicherer (Flug-)Hafen: Kein Abschiebeterminal am München Flughafen“ (Antrag Nr. 20-26 / A 05808)[2] am 22.12.2025 beantwortet und dabei u. a. ausgeführt, der Bau des Rückführungsterminals liege „auch im wirtschaftlichen Interesse der FMG“, da er die „wirtschaftliche Verwertung eines bisher nicht genutzten Grundstücks“ ermögliche und der FMG langfristig gesicherte Mieteinnahmen verschaffe. 

Zugleich wurde der Antrag mit diesem Schreiben durch die Verwaltung als „erledigt“ eingestuft, ohne dass sich die städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat gegen das Vorhaben ausgesprochen hätten. Diese explizit wirtschaftliche Argumentation der Verwaltung – neben der angeführten gesetzlichen Unterstützungspflicht gegenüber der Bundespolizei – werfen aus unserer Sicht weitere erhebliche Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind nach aktuellem Planungsstand die voraussichtlichen Gesamtkosten (Bau-, Planungs- und Folgekosten) für das Rückführungsgebäude, und wer trägt diese im Einzelnen (Bund/BImA, Bundespolizei, FMG)?
  2. Werden diese Kosten durch eine Kreditaufnahme der FMG zwischenfinanziert?
  3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat das Vorhaben auf die städtische Beteiligung an der FMG, und wurde eine Kosten-Nutzen-Abwägung aus Sicht der Landeshauptstadt München vorgenommen?
  4. Wann und in welcher Form wird der Münchner Stadtrat über den aktuellen Planungsstand (insbesondere über das laufende Planfeststellungs- und Vergabeverfahren) informiert?
  5. Ist vorgesehen, dass der Stadtrat mit dem Vorhaben befasst wird, bevor der Oberbürgermeister im Aufsichtsrat der FMG über eine eventuelle weitere Kreditaufnahme abstimmt, und wenn nein, warum nicht?
  6. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister als Vertreter der Landeshauptstadt München im Aufsichtsrat der FMG zum Bau des Abschiebeterminals und auf welcher Grundlage erfolgt diese Positionierung?
  7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem Stadtrat vor einer endgültigen Aufsichtsratsentscheidung ein Mitspracherecht einzuräumen, etwa durch einen eigenen Stadtratsbeschluss zur Positionierung der städtischen Vertretung im Aufsichtsrat?
  8. Findet der Oberbürgermeister, dass der Bau eines Abschiebeterminals am Münchner Flughafen mit dem Selbstverständnis Münchens als Mitglied des Bündnisses „Sicherer Hafen“ vereinbar ist?
  9. Ist es weiterhin die Haltung des Referats für Arbeit und Wirtschaft bzw. des Oberbürgermeisters, dass der Bau des Abschiebeterminals „im wirtschaftlichen Interesse der FMG“ liegt und wie verträgt sich diese explizit wirtschaftliche Argumentation mit dem Selbstverständnis Münchens als „Sicherer Hafen“?
  10. Wenn der Bau des Terminals – wie in der Antwort dargestellt – tatsächlich vorrangig der gesetzlichen Unterstützungspflicht gegenüber der Bundespolizei dient, warum wird dann zusätzlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks und die Sicherung langfristiger Mieteinnahmen als eigenständiges, die Entscheidung stützendes Argument angeführt?
  11. Wurde die für 2026 angekündigte „ausführliche Vorstellung des Projekts einschließlich Gremienbefassung“ im Aufsichtsrat bzw. Arbeitsausschuss der FMG inzwischen durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?
  12. Teilt der Oberbürgermeister die in der RAW-Antwort vertretene Auffassung, dass die städtischen Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Stadtrat nicht weisungsgebunden sind und sich allein am Unternehmensinteresse der FMG zu orientieren haben – und wie lässt sich vor diesem Hintergrund überhaupt noch eine wirksame politische Einflussnahme der Stadt auf das Vorhaben herstellen?

Initiative: 

Stadtrat Stefan Jagel

Stadtrat Arif Haidary

 

Gezeichnet: 

Stadträtin Liliana Parente

Stadträtin Katharina Horn

Stadtrat Christian Schwarzenberger


Hier geht's zur Anfrage im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9800293


[1] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/muenchen-flughafen-abschiebeterminal-freising-bundespolizei-einreise-abschiebungen-li.3505318

[2] https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9216324

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