Bunkerleerstand in Bestlage beenden – Nutzung ermöglichen
Der Bunker unter dem Karl-Stützel-Platz stand erst für den Kälteschutz obdachloser Menschen zur Verfügung. Es ist geplant, im Jahr 2024 den neuen Standort Lotte-Branz-Straße mit 769 Bettplätzen in Betrieb zu nehmen, so dass eine ausreichende Versorgung an Notschlafstellen auch für den Kälteschutz gewährleistet sein wird. Seit 2021 steht der Bunker daher „(…) nur noch als allgemeine Notreserve für Großschadensereignisse“ leer.
Das Sozialreferat wird beauftragt, den Bunker am Karl-Stützel-Platz für eine sozio-kulturelle Nutzung freizugeben. Eine jugendkulturelle Nutzung soll hier bevorzugt werden, ebenso eine ganzjährige Nutzung geprüft werden.
Begründung
Der Bunker unter dem Karl-Stützel-Platz stand erst für den Kälteschutz1 obdachloser Menschen zur Verfügung. Es ist geplant, im Jahr 2024 den neuen Standort Lotte-Branz-Straße mit 769 Bettplätzen in Betrieb zu nehmen, so dass eine ausreichende Versorgung an Notschlafstellen auch für den Kälteschutz gewährleistet sein wird. Seit 2021 steht der Bunker daher „(…) nur noch als allgemeine Notreserve für Großschadensereignisse“2 leer. Seit 3 Jahren geht also wertvoller, zentraler Raum verloren, der ab sofort – und vor allem in den Sommermonaten genutzt werden könnte. Eine jugendkulturelle Nutzung ggf. in Zusammenarbeit mit einer sozialen Nutzung im Umgriff des Hauptbahnhofs und botanischen Gartens, oder eine geteilte Nutzung der Flächen soll geprüft werden. Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig: Ausstellungsräume, Bandübungsräume, Aufenthaltsraum – einer Nutzung vor allem in den Sommermonaten steht aktuell nichts entgegen. Ergänzend ist auch eine künstlerische oder architektonische Gestaltung des Containers am Eingang des Bunkers zu überprüfen, um das Erscheinungsbild des Platzes und Bunkers zu verbessern.
Initiative: | Gezeichnet: |
1 https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7220390?dokument=v7571255
2 https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7175499?dokument=v7314319
Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatikalisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen mit nicht-binärem, weiblichem, und männlichem Geschlecht.
Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8004843