Mietwucher darf sich nicht lohnen – Die Linke fordert konsequentes Vorgehen
Kaum eine Stadt in Deutschland ist so stark von der aktuellen Mietenkatastrophe betroffen wie München. Knapp ein Drittel der Menschen geben 40 % des Einkommens für Miete und Nebenkosten aus. Neben den ohnehin schon absurd hohen Durchschnittsmieten sind viele Menschen von Mietwucher betroffen. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete mehr als 20 % über den erlaubten Grenzen liegt und ist nach §5 WiStG strafbar.
Das Problem: Viele Mieterinnen und Mieter wollen sich nicht mit ihrem Vermieter anlegen und scheuen deshalb den Gang vor Gericht.
In Frankfurt am Main werden deshalb Verdachtsfälle auf Mietwucher konsequent durch die Stadtverwaltung verfolgt und wenn nötig auch vor Gericht gebracht. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 konnten so knapp 1.400 Fälle verfolgt und satte Rückzahlungen von 419.000 Euro an die Mieterinnen und Mieter durchgesetzt werden.
Wie eine Anfrage der Fraktion Die Linke / Die PARTEI ergeben hat, wurden in München im gleichen Zeitraum elf Fälle von Mietwucher bearbeitet und das, obwohl München knapp doppelt so groß ist wie Frankfurt. München sollte dem Beispiel der Stadt Frankfurt am Main unbedingt folgen und Sachbearbeiter*innen einstellen, die sich um den Schutz der Mieter*innen kümmern.
Fraktionsvorsitzender im Münchner Stadtrat Stefan Jagel, Die Linke, erklärt dazu: „Die Stadt München muss konsequent gegen Mietwucher vorgehen. Mietwucher darf sich in München nicht lohnen. Wenn die Stadt sich schon nicht für bezahlbare Mieten einsetzt, sollte sie zumindest, das geltende Recht durchsetzen und jede illegale Mieterhöhung verfolgen.“
Entgegen dem allgemein verbreitetem Glauben sind möblierte Wohnungen prinzipiell nicht von dem § 5 WiStG ausgenommen. Es darf lediglich ein Möblierungszuschlag aufgeschlagen werden, der auf 2% des Zeitwertes bei Überlassung der Wohnung berechnet wird.
Hier geht's zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8799964

