Antrag: Anwendung eines Baugebots gemäß § 176 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstücksareal Franziskanerstraße 15
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Areal Franziskanerstraße ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle Maßnahmen eines B-Plan Verfahrens einzuleiten, der bezahlbaren Wohnraum sichert. Insb. soll ein erheblicher Anteil der entstehenden Wohnungen als geförderter bzw. einkommensorientierter Wohnraum realisiert werden.
Begründung:
Das betroffene Grundstück an der Franziskanerstraße 15 liegt seit geraumer Zeit brach, obwohl es in München an bezahlbaren Wohnraum fehlt. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist es im öffentlichen Interesse, vorhandene Flächenpotenziale schnellstmöglich für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum nutzbar zu machen.
Das Baugesetzbuch sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, durch Baugebote Eigentümer zur Bebauung zu verpflichten, wenn eine Nichtnutzung dem Wohl der Allgemeinheit widerspricht. Im Falle der Franziskanerstraße 15 ist dies aus den nachfolgenden Gründen gegeben:
- Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt
- Die Vermeidung von Spekulation mit unbebauten oder ungenutzten Flächen
- Die Sicherung einer nachhaltigen und sozial orientierten Stadtentwicklung
Durch ein Baugebot wird ein klares Signal gesetzt, dass die Stadt aktiv gegen Flächenhortung und Bodenspekulation vorgeht. Gleichzeit muss dort bezahlbarer Wohnraum entsteht. Hier wird die Verwaltung beauftragt, in einem B-Plan Verfahren Auflagen zu bezahlbaren Wohnraum zu erteilen.
Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner
Hier geht´s zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://www.dielinke-muenchen-stadtrat.de/typo3/

