Wie hoch ist die Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden durch das Jobcenter und das Sozialreferat?

Stefan Jagel

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in tatsächlicher Höhe bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze soll das Existenzminimum beim Wohnen sichern. Die Verfahren zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen sind seit vielen Jahren Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen. Dies bringt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und die Gefahr der Unterschreitung des Existenzminimums mit sich. Im Ergebnis bestehen zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung regional teilweise erhebliche Differenzen. Das grundlegende Problem der unvollständigen Übernahme der Wohnkosten muss auf der Bundesebene gelöst werden. Verschärft sich das Problem durch die extrem gestiegenen Energiepreise in München, die im Großstadtvergleich die höchsten im Land sind?

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in tatsächlicher Höhe bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze soll das Existenzminimum beim Wohnen sichern. Die Verfahren zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen sind seit vielen Jahren Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen. Dies bringt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und die Gefahr der Unterschreitung des Existenzminimums mit sich. Im Ergebnis bestehen zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung regional teilweise erhebliche Differenzen. Das grundlegende Problem der unvollständigen Übernahme der Wohnkosten muss auf der Bundesebene gelöst werden. Verschärft sich das Problem durch die extrem gestiegenen Energiepreise in München, die im Großstadtvergleich die höchsten im Land sind?

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der beim Jobcenter in den Jahren 2021, 2022 und im 1. Halbjahr 2023 eingegangenen Anträge auf Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden? Bitte nach Jahren, Postleitzahlen, Größe der Bedarfsgemeinschaft, Mietschulden einerseits und Heizkostenschulden andererseits aufgliedern.
  2. Wie hoch ist die Anzahl der beim Sozialreferat in den Jahren 2021, 2022 und im 1. Halbjahr 2023 eingegangenen Anträge auf Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden? Bitte nach Jahren, Postleitzahlen, Größe der Bedarfsgemeinschaft sowie Mietschulden einerseits und Heizkostenschulden andererseits aufgliedern.
  3. Wie hoch ist die Summe aller in 1. und 2. benannten Anträge auf Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden? Bitte nach Jahren, Leistungsträger, Postleitzahlen sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgliedern.
  4. Wieviel der unter 1. und 2. eingegangenen Anträge auf Übernahme von Mietschulden erfolgten durch die betroffenen Haushalte selbst und wie viele durch gerichtliche Mitteilung? Bitte nach Jahren, Postleitzahlen, Leistungsträger sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgliedern.
  5. Wieviel der unter 1. und 2. genannten Anträge auf Übernahme von Miet- bzw. Heizkostenschulden wurden in den Jahren 2021, 2022 und im 1. Halbjahr 2023 beschieden? Bitte nach Leistungsträger, Postleitzahlen, Jahren sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgliedern.
  6. In wie vielen der unter 1. und 2. genannten Fälle in den Jahren 2021, 2022 und im 1. Halbjahr 2023 erfolgte eine Übernahme der Miet- bzw. Heizkostenschulden? Bitte nach Leistungsträger, Postleitzahlen, Jahren sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft und prozentualem Anteil aufgliedern.
  7. In wie vielen der unter 1. und 2. genannten Fälle in den Jahren 2021, 2022 und im 1. Halbjahr 2023 erfolgte die Übernahme der Miet- bzw. Heizkostenschulden als Darlehen und in wie vielen Fällen als Beihilfe? Bitte nach Leistungsträgern, Postleitzahlen, Jahren sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft und prozentualem Anteil aufgliedern.
  8. In wie vielen der unter 1. und 2. genannten Fälle erfolgte in den Jahren 2021, 2022 und 1. Halbjahr 2023 eine Ablehnung der Übernahme der Miet- bzw. Heizkostenschulden? Bitte nach Leistungsträgern, Postleitzahlen, Jahren sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft und prozentualem Anteil aufgliedern.
  9. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle bestanden weitere Schulden? Bitte nach Jahren, Postleitzahlen sowie Größe der Bedarfsgemeinschaft aufgliedern.
  10. Welche Erkenntnisse liegen dem Sozialreferat im Hinblick auf etwaige Abweichungen bei der Bewilligung bzw. Ablehnung der Übernahme von Miet- und Heizkostenschulden durch die jeweiligen Leistungsträger vor?
  11. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Leistungsträgern, den jeweiligen sozialen Wohnhilfen, den Gerichten sowie ggf. weiteren Akteuren wie Wohnungsbaugesellschaften und Trägern aufsuchender Sozialarbeit zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit?

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner


Link zum RIS: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8026893