Uber kann eingeschränkt werden Stadt muss schnell nachbessern
Das Verwaltungsgericht München hat in fünf Eilverfahren die städtischen Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Dazu Stefan Jagel Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke im Münchner Stadtrat, erklärt dazu: „Das Gericht hat die Ausgestaltung der Satzung beanstandet, nicht den Inhalt. Es bleibt dabei: Dem Dumping von Uber und Co können Kommunen etwas entgegensetzen. Wir erwarten deshalb, dass die Verwaltung schnellstmöglich einen rechtssicheren Vorschlag vorlegt, der die Vorgaben des Gerichts berücksichtigt und Fahrten im Stadtgebiet verlässlich regelt. Wo nötig, muss sie dafür das Gespräch mit dem Umland und den anderen Genehmigungsbehörden suchen. Jede Woche ohne Regelung geht auf Kosten der Taxifahrenden.“

