Stadt stellt sich stur bei Tarifverträgen für Kulturschaffende
Im Januar hatte Die Linke im Münchener Stadtrat einen 10-Punkte-Plan zur Kulturrettung eingebracht. Nachdem bereits zwei Punkte vom Referat für Arbeit und Wirtschaft abgelehnt wurden, weigert sich nun das Kulturreferat, fünf weitere Punkte umzusetzen – unter anderem Tariflöhne bei städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen durchzusetzen. Sogar eine Erhebung, darüber, wie viele Kulturschaffende keine Tariflöhne bzw. Mindesthonorare gezahlt bekommen, hat eine Mehrheit des Kulturausschusses heute abgelehnt. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Horn, Die Linke, kritisiert die Entscheidung deutlich: „Wo nicht hingeschaut wird, werden keine Fehler gefunden – und da muss auch nicht gehandelt werden. Nach diesem Motto ignoriert die Regierungskoalition die prekäre Situation, in der viele Kulturschaffenden in München sich befinden, obwohl dies eigentlich allseits bekannt ist.“ Das Kulturreferat begründet die Ablehnung damit, dass es nur sinnvoll wäre, die tarifliche Situation zu analysieren, wenn es auch finanzielle Mittel gebe, um die Tariflöhne auszugleichen. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Horn, Die Linke, kommentiert dazu: „Damit gesteht der Kulturreferent ja de facto ein, dass Tariflöhne nicht flächendeckend gezahlt werden.“ Allerdings wäre das Geld für Tariflöhne durchaus vorhanden, wäre nicht bereits im Juli ein anderer Antrag der Fraktion abgelehnt worden – nämlich eine Kulturabgabe von 2 Euro pro Ticket bei Großveranstaltungen. Gemessen an den Besucherzahlen, hätten damit 2025 ca. 12 Millionen Euro generiert werden können. Die Olympiapark München GmbH und der Messe München haben sich unter anderem gegen den Antrag ausgesprochen, weil die beiden städtischen Tochtergesellschaften einen Wettbewerbsnachteil dadurch befürchten. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Katharina Horn, Die Linke, abschließend zur Kulturabgabe: „Niemand fährt auf ein Konzert nach Hamburg, anstatt zwei Euro mehr in München zu bezahlen. Dieses Argument lasen wir nicht gelten.“
