Meinungsfreiheit gilt auch in Räumen der Stadt München

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 stellt klar:

Der umstrittene Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017, keinerlei Veranstaltungen mehr in städtischen oder städtisch finanzierten Räumen zuzulassen, die sich – egal aus welchem Blickwinkel – mit der BDS-Kampagne befassen, verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Damit bestätigt das Gerichtsurteil auch die Haltung der früheren Stadtratsgruppe der LINKEN, die den Antrag abgelehnt hatte. Auch der Landessprecher der LINKEN Bayern, Ates Gürpinar, hatte das beabsichtigte Raumverbot in einem Beitrag der Zeitschrift MitLinks (Nr. 63, März 2018) kritisiert und den Stadtratsbeschluss inhaltlich abgelehnt.

Das Urteil hält auch fest: Zwar kann eine Kommune die Nutzung öffentlicher Räume durch eine Widmung einschränken – allerdings nicht für einzelne politische Themen oder Akteure, solange keine Straftaten von den Veranstaltungen zu erwarten sind. Das bedeutet, dass die Stadt München bei der Vergabe ihrer kommunalen Veranstaltungsräume „meinungsneutral“ agieren muss, als Ermöglicher öffentlicher Debatten.

Die kommunalen Veranstaltungsräume stehen der ganzen Stadtgesellschaft zur Verfügung. Eine fortschrittliche Demokratie lebt von Diskussionen, und sie muss auch durch die Öffentlichkeit verteidigt werden.

Ich gratuliere dem Kläger zu seinem juristischen und politischen Erfolg. Im Stadtrat selbst war ein Beschluss, der die Meinungsfreiheit nicht verletzt, leider nicht zu erreichen.

 

Brigitte Wolf