Videokonferenzen des Oberbürgermeisters nur mit Gebärdensprache-Dolmetscherin / Gebärdensprache Videos zu Corona Maßnahmen

Aufgrund der sich permanent verändernden Situation im Infektionsgeschehen werden sehr häufig neue Regelungen verabschiedet und sind binnen kürzester Zeit bindend. Es ist enorm wichtig, dass alle Bürger*innen der Stadt diese Informationen erhalten.

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen: Sämtliche Ankündigungen des Oberbürgermeisters bei Videobotschaften und gefilmten Pressekonferenzen sind durch eine Gebärdensprache-Dolmetscherin zu begleiten, insbesondere wenn es um Maßnahmen und Verwaltungsakte zur Corona-Pandemie geht. Die zusätzlichen Kosten dafür sind in den Haushaltsetat 2021 aufzunehmen.

Begründung

Aufgrund der sich permanent verändernden Situation im Infektionsgeschehen werden sehr häufig neue Regelungen verabschiedet und sind binnen kürzester Zeit bindend. Es ist enorm wichtig, dass alle Bürger*innen der Stadt diese Informationen erhalten.

In vielen Ländern und Kommunen es schon lange selbstverständlich, dass die Anwesenheit einer Gebärdensprache-Dolmetscherin bei offiziellen Akten und Ankündigungen verpflichtend ist. Auch in München gibt es zahlreiche Personen mit Einschränkungen der Hörfähigkeit. Insbesondere Personen, die von Geburt an nicht hören, sind auf eine visuelle Kommunikation angewiesen. Außerdem wird mit dieser Maßnahme ein weiterer Punkt der UN-Behindertenrechtskonvention allfällig umgesetzt, zu der sich die Kommunen verpflichtet haben. Insofern findet Art 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO hier keine Anwendung und der Stadtrat ist damit zu befassen.

Dieser Antrag ist im Generischen Femininum formuliert: es gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen, nicht-binärem und männlichen Geschlechts.

Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Thomas Lechner

Gezeichnet:
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Stefan Jagel

Originalvorlage als PdF-Dokument