Wurden SchülerInnen während des Schulstreiks eingesperrt?
Stadträtin Dagmar Henn fragt, ob an städtischen Schulen Schülerinnen und Schüler weggeschlossen wurden, um ihre Teilnahme am Streik zu verhindern.
München, den 18.11.2008
Anfrage: Schülerstreik – wurden Grundrechte der Schüler verletzt?
Vergangene Woche fand in München ein Schülerstreik und eine Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmern statt. Dabei sollen nach Berichten von Teilnehmern Schulen, an denen die Demonstration vorüber zog, verschlossen gewesen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollten, so die Einschätzung der Zeugen, dadurch an der Teilnahme gehindert werden. Eine der benannten Schulen ist das städtische Luisen-Gymnasium.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Trifft es zu, dass während der Demonstration Türen des Städtischen Luisen-Gymnasiums verschlossen waren? Wenn ja, wie viele waren es und welche Ausgänge standen den Schülerinnen und Schülern dann noch zur Verfügung?
- Wenn ja, mit welcher Begründung wurden die Türen verschlossen bzw. Schüler und Schülerinnen am Verlassen des Gebäudes gehindert?
- Falls die Türen verschlossen waren – wie bewertet der Brandschutz diese Situation?
- An einem Gymnasium befinden sich nicht nur schulpflichtige und Minderjährige, sondern auch volljährige Schülerinnen und Schüler, die keiner Schulpflicht mehr unterliegen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, sie tatsächlich am Verlassen des Schulgeländes zu hindern? Wäre eine solche Vorgehensweise nicht freiheitsberaubend?
- Welche Möglichkeiten hätte die Stadt München, ein solches möglicherweise grundrechtswidriges Handeln in städtischen Schulen zu unterbinden?
- Sollten betroffene Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern, Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten, wäre die Stadt München in das Verfahren involviert?
Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.
Stichwort: 081118_SCH_DH_Anfrage_Schultueren
