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Widersprüche beim ALG II – ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln gesichert?

Anfrage der Stadtratin Dagmar Henn zum Verwaltungshandeln im Hinblick auf Widerspruchsverfahren gegen ALG II-Bescheide

München, den 10.12.08

Anfrage: Widersprüche beim ALG II - ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln gesichert?

Nach mir vorliegenden Informationen erging Ende September von der Bundesagentur für Arbeit eine Weisung per E-Mail, die Widerspruchsverfahren zum Thema hatte. Darin wird informiert, dass bundesweit 60 % der eingelegten Widersprüche stattgegeben wurde und von den nach erfolglosem Widerspruch eingereichten Klagen die Hälfte vor den Sozialgerichten erfolgreich gewesen sei.. Das bedeutet in der Summe, wie auch von der BA ausgeführt, eine Quote von 75% erfolgreich angefochtener Bescheide.

Auf diese Lage reagiert die BA in der vorliegenden Weisung mit zwei Maßnahmen: zum einen soll die Qualifikation der Mitarbeiter verbessert und die Fachaufsicht auf die widerspruchsanfälligen Fragen konzentriert werden, zum anderen werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Zahl der Widersprüche zu senken, die rechtsstaatlich höchst bedenklich scheinen, um die Zahl der Widersprüche zu senken. So sollen Hinweise auf die Möglichkeit von Widersprüchen vermieden werden. Betroffene, die Widerspruch eingelegt haben, sollen zu einem Gespräch geladen werden, auf dem sie zur Rücknahme des Widerspruchs aufgefordert werden sollen. Letzteres wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwogen. Dies ist zwar keine explizite, wohl aber eine implizite Aufforderung, womöglich unrechtmäßige Bescheide nachträglich durch persönlichen Druck abzusichern. Solche Gespräche sind aus gutem Grund in sonstigen Verwaltungsverfahren nicht vorgesehen.

In Verbindung mit dem jüngst im Bundestag gefällten Beschluss, die Gebühren für rechtlichen Beistand in diesem Rechtsgebiet ab Anfang kommenden Jahres deutlich zu erhöhen, trägt diese Weisung dazu bei, einen Bereich rechtlicher Schutzlosigkeit zu schaffen.

Die hohe Rate rechtsfehlerhafter Bescheide, die die BA bestätigt, weist zudem auf eine institutionelle Diskriminierung hin. Wenn ein rechtmäßiger Bescheid nur durch ein Widerspruchsverfahren zu erlangen ist, werden all jene Betroffenen benachteiligt, die wenig Informationen über ihre Rechte besitzen, denen deutsches Verwaltungsverfahren nicht vertraut ist oder die sprachliche Probleme haben, Bescheide zu verstehen. Es kann bei den vorliegenden Zahlen davon ausgegangen werden, dass ein hoher Teil unerkannter unrechtmäßiger Bescheide gerade zu Lasten von Betroffenen mit Migrationshintergrund ergeht. Diskriminierungsfrei wäre nur ein Verwaltungshandeln, das zuverlässig rechtskonforme Bescheide sicherstellt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wie hoch sind die entsprechenden Quoten in München (Widersprüche/Klagen)?
  2. Wie lang dauert es in München durchschnittlich vom Eingang eines Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid?
  3. Welche Qualifikationsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Rate rechtskonformer Bescheide zu verbessern?
  4. Wie verhält sich die ARGE München zu den von der BA erwähnten Maßnahmen? Werden Betroffene im persönlichen Kontakt auch weiterhin auf die Möglichkeit von Widersprüchen hingewiesen? Werden in München die von der BA vorgeschlagenen Gespräche durchgeführt, die auf die Rücknahme von Widersprüchen abzielen?
  5. Werden gerichtliche Entscheidungen über rechtsfehlerhafte Bescheide den SachbearbeiterInnen zum Zwecke der Qualifizierung zur Kenntnis gegeben?
  6. Welche Zielvereinbarung hat die ARGE München mit der Bundesagentur für Arbeit geschlossen?

Dagmar Henn


Stichwort: 081210_SOZ_DH_Anfrage_Widersprueche_ALGII

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