Werden im SGB fortgesetzt rechtswidrige Bescheide trotz Kenntnis der Rechtslage erstellt?
Stadträtin Dagmar Henn fragt, warum trotz mehrfacher Anfragen die Sozialbürgerhäuser ein Urteil des Bundessozialgerichts nicht umsetzen.
München, den 14.10.2009
Anfrage: Werden im SGB fortgesetzt rechtswidrige Bescheide trotz Kenntnis der Rechtslage erstellt?
DIE LINKE im Stadtrat München hat davon Kenntnis erhalten, dass Empfängern von Grundsicherung Kosten für Warmwasserbereitung (Wwb) von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden, die die Höhe der Pauschale für Wwb im Regelsatz übersteigen, obwohl keine Berechnung auf Grundlage einer individuellen Verbrauchserfassung erfolgte. Empfänger erhalten aktuell Bescheide, deren Berechnungsgrundlage bereits im Jahr 2008 als rechtsfehlerhaft anerkannt wurde. In den Antwortschreiben auf drei Stadtratsanfragen (StR Henn am 25.05.2009, StR Benker am 13.08.2009, StR. Offmann am 10.09.2009) gibt das Sozialreferat zu erkennen, dass es die Anforderungen des Bundessozialgerichts an die individuelle Anrechnung von Warmwasserverbrauchskosten bei Grundsicherungsempfängern verstanden hat.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Wenn trotz fehlender individueller Messung/Erfassung des Warmwasserverbrauchs Leistungsempfängern dennoch höhere Kosten als in der Pauschale vorgesehen in Abzug gebracht werden, handelt es sich dann um vereinzeltes Versagen von Sachbearbeitern?
- Wenn Sachbearbeiter auf Nachfrage erklären, eine Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs läge vor, wenn die Kosten nach einem Quadratmeteranteil der Wohnfläche berechnet würden und die Zulässigkeit dieser Berechnung bestätigen, da hierzu eine eingehende Rücksprache mit der Fachberatung der ARGE erfolgt wäre, ist dann die Fachberatung mangelhaft informiert?
- Oder wird das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.2.2008 (AZ: B 14/11b AS 15/07 R) systematisch bzw. vorsätzlich nicht in die Praxis umgesetzt?
- War das o.g. Urteil des Bundessozialgerichts Gegenstand der Information von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialbürgerhäuser? Falls nein, warum nicht?
Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.