Welche Befugnisse hat das Wachpersonal in den Münchner U-Bahnen?
Stadtrat Orhan Akman will in einer Anfrage wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der Besitz von Schusswaffen der U-Bahnwachen beruht, ob die Waffen mit echter Munition ausgestattet sind und in welchen Fällen das Wachpersonal davon Gebrauch machen darf.
München, 11.3.2009
Anfrage: Befugnisse des U-Bahnwachpersonals
Auf eine Anfrage von Stadtrat Herrn Siegfried Benker zur Ausrüstung der U-Bahn-Wache mit Schusswaffen führte der Wirtschaftsreferent Dr. Reinhard Wieczorek in seiner Antwort vom 29.09.2004 als Grund hierfür an, dass die Ausrüstung der U-Bahn-Wache erheblich zur Abschreckung und Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in der U-Bahn beiträgt. Herr Dr. Wieczorek bezog sich in seiner Antwort auf eine Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH, der S-Bahn München GmbH und des Polizeipräsidiums.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Wie stellt sich das Referat für Arbeit und Wirtschaft zu dieser Position und wie wird das Tragen von Schusswaffen der U-Bahn-Wache heute eingeschätzt?
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Tragen dieser Schusswaffen?
- Sind die Schusswaffen mit echter Munition ausgestattet?
- In welchen Fällen darf das Personal der U-Bahnwache von den Schusswaffen Gebrauch machen? Wie wird dabei die Gefährdung unbeteiligter Menschen ausgeschlossen?
- Wie wirkt sich das Tragen von Schusswaffen der U-Bahn-Wache auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste aus?
- Welche Belege gibt es dafür, dass das Tragen von Schusswaffen die objektive Sicherheit in der U-Bahn erhöht? Gibt es Vergleiche mit anderen Großstädten, in denen der Bewachungsdienst in U-Bahnen keine Schusswaffen trägt?
Begründung:
Anfang Februar 2009 hat die MVG mit politischer Unterstützung der Rathausparteien SPD, CSU und ödp in den Anlagen und Fahrzeugen der MVG ein generelles Alkoholverbot eingeführt. Als Grund für das Alkoholverbot wurde seitens der MVG-Geschäftsleitung „die subjektive Wahrnehmung des Sicherheitsgefühls“ dargestellt. Objektiv sei München zwar eine sichere Stadt und auch in der U-Bahn sei die Sicherheitslage relativ gut, dennoch würden Fahrgäste subjektiv zum Teil eine andere Wahrnehmung haben, so die MVG-Geschäftsleitung.
Es stellt sich hier die Frage, welchen Einfluss die Ausstattung des U-Bahnwachpersonals mit Schusswaffen sowohl auf die objektive Sicherheit als auch auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste hat und ob nicht gerade durch die Präsenz von bewaffneten U-Bahnwachen der Eindruck erweckt wird, die Münchner U-Bahn sei ein gefährlicher Ort, der mit Waffen beschützt werden muss.
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
Stichwort: 090311_RAW_OA_Anfrage_BefugnisseU-Bahnwache
