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Sind die Ein-Euro-Jobs bei der Landeshauptstadt zusätzlich und gemeinnützig?

Orhan Akman

Stadtrat Orhan Akman möchte wissen, wie die vorgeschriebene Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Ein-Euro-Jobs bei der Landeshauptstadt München sichergestellt werden.

München, den 14.07.2009

Anfrage: Ein-Euro-Jobs bei der Landehauptstadt München – Sicherstellung der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit

Nach Auskunft des Sozialreferats gibt es bei der Landeshauptstadt derzeit rd. 250 Mehraufwandsstellen (MAW-Stellen) (siehe hierzu die Antwort des Sozialreferats auf die Anfrage von Stadtrat Akman vom 15.7.2008 „Anzahl der Ein-Euro-Jobs (MAW) in München“).

Nach § 16 Abs. 3 SGB II dürfen 1-Euro-Jobs nur eingerichtet werden, wenn die Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und darüber hinaus das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert jedoch, dass ein Euro-Stellen häufig für reguläre Tätigkeiten missbraucht werden. Dieses Problem gäbe es auch bei den Kommunen (siehe hierzu den Artikel in der SZ vom 27./28.12.2008).

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wem obliegt bei der Landeshauptstadt München die Aufgabe zu kontrollieren, dass MAW-Kräfte keine Tätigkeiten übernehmen, die von Arbeitskräften in regulären Beschäftigungsverhältnissen zu erfüllen sind und somit das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllen? Wie werden die Kontrollen genau durchgeführt und wie häufig finden die Kontrollen statt?
  2. Welche Arbeiten führen MAW-Kräfte bei der Landeshauptstadt München aus? Bitte nennen Sie hier neben allgemeinen Ausführungen auch fünf konkrete Beispiele.
  3. Erfüllen alle Beschäftigungen das Kriterium der Zusätzlichkeit oder müssen die Ein-Euro-Jobber beispielsweise Kaffee kochen, die Ablage sortieren oder ähnliche Dinge erledigen?

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN


Stichwort: 090714_RAW_OA_Anfrage_Ein-Euro-Jobs_LHMuenchen_Zusaetzlich_Gemeinnuetzig


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