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Reinigungskräfte leistungsgerecht entlohnen

Antrag der StadträtInnen Dagmar Henn und Orhan Akman auf korrekte Einstufung der Reinigungskräfte entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

München, den 08.04.09

Antrag: Bundesarbeitsgerichtsurteil umsetzen – Reinigungskräfte richtig einstufen!

Der Stadtrat möge beschließen:
Reinigungskräfte in Innenräumen (z.B. Schulen, Krankenhäusern und Kindertagesstätten) bei der Stadt oder städtischen Unternehmen werden, entsprechend dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.09, nach TVöD E2 eingestuft.
Die Zuschüsse an Zuschussnehmer des Sozialreferats sind entsprechend zu erhöhen.

Begründung:
Am 28.01.09 bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 11.09.07, nach dem eine Reinigungskraft in einem Pflegeheim nicht nach TVöD E1, sondern nach TVöD E2 entgolten werden müsse.

Die Entgeltgruppe E1 bezieht sich nur auf einfachste Tätigkeiten. Wie schon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführte, handelt es sich nicht mehr um einfachste Tätigkeiten, sobald z.B. Hygienevorschriften beachtet werden müssen. Da davon ausgegangen werden sollte, dass sowohl in Kliniken wie auch in Kindertagesstätten oder Freizeitheimen solche existieren, ist die Tätigkeit als einfache, nicht als einfachste einzustufen. Gleiches gilt, wenn ökologische Vorgaben umgesetzt werden müssen. Die zutreffende Entgeltgruppe ist also E2.

Mittlerweile werden aber z.B. im Bereich der Zuschussnehmer bereits Reinigungskräfte beschäftigt, die nach E1 entgolten werden. Dies wird durch das Besserstellungsverbot erzwungen, wonach auch freie Träger ihre Beschäftigten nicht besser eingruppieren dürfen, als die Stadt selbst es tut. Bisher hat das Personalreferat die Position vertreten, neu eingestellte Reinigungskräfte dürften nur noch nach E1 entgolten werden. Diese Position ist allerdings nach dem jüngsten Urteil hinfällig.

Initiatoren:

Dagmar Henn    Orhan Akman
StadträtInnen DIE LINKE.


Stichwort: 090409_POR_DH-OA_Antr_Reinigungskraefte_E2
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