Illegale Shoppingnächte im Münchner Einzelhandel?
In München wird das Ladenschlussgesetz immer öfter durch "illegale Shoppingnächte" umgangen. Stadtrat Akman fragt nach den rechtlichen Konsequenzen und den Maßnahemen, die vom KVR getroffen werden, um das Ladenschlussgesetz durch zu setzten.
Anfrage: Illegale Shoppingnächte im Münchner Einzelhandel?
Am 23. April 2009 hat die Firma Karstadt – Haus Oberpollinger nach Ende des gesetzlichen Ladenschlusses in der Zeit von 20:30-23:30 Uhr einen Verkaufsabend durchgeführt. Dieser Abend wurde von Karstadt an „SZ – Abonnementen“ gerichtet und im Rahmen dieser Einkaufsnacht wurden, den uns vorliegenden Informationen nach, alle Personen vom Süddeutschen Verlag angeschrieben und eingeladen.
Die Firma Hirmer hat für den 2. Oktober und 15. Oktober 2009 auch zwei „Abendveranstaltungen mit Einkaufsmöglichkeit“ in der Zeit von 20:30-24:00 Uhr angekündigt und diese - soweit wir informiert sind - durchgeführt. Der eingeladene Personenkreis erschließt sich uns momentan nicht.
Durch diese „Shoppingnächte“ für einen „ausgewählten Personenkreis“ haben beide Firmen, meines Erachtens nach, das geltende Ladeschlussgesetz in Bayern missachtet und sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Einzelhandelsunternehmen geschaffen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sind die oben erwähnten Abendöffnungen nach 20:00 Uhr mit Einkaufmöglichkeit durch die Firmen Karstadt und Hirmer illegal gewesen (Bitte teilen Sie hierfür die Rechtsgrundlage mit)?
- Waren diese Shoppingnächte dem KVR im Vorfeld bekannt?
- Wurden das KVR bzw. das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen seitens der Karstadt und Hirmer wegen den Shoppingnächten im Vorfeld angefragt?
- Bedürfen solche Shoppingnächte eines besonderen Erlasses?
- Welche Maßnahmen hat das KVR ergriffen, um diese Abendöffnungen zu verhindern?
- Wurden den Firmen Karstadt und Hirmer Bußgeldauflagen durch das KVR erteilt - wenn ja in welcher Höhe?
- Wonach richtet sich die Höhe des Bußgeldes beim gesetzeswidrigen Umgehen des Ladenschlusses?
- Wer bestimmt die Höhe des Bußgeldes?
- Welche Möglichkeiten hat der Münchner Stadtrat, die Höhe des Bußgeldes zu beeinflussen, zu verändern und zu erhöhen?
- Sind dem KVR außer Karstadt und Hirmer weitere Münchner Einzelhandelsunternehmen bekannt, die auf ähnliche Weise das Ladenschlussgesetz missachtet haben (Bitte um die Auflistung der diesjährigen Verstöße mit den Namen der Firmen)?
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
Die Anfrage im Original zum Download.
Stichwort: 091160_KVR_OA_Anfrage_IllegaleShoppingnächte