Gelöbnis der Bundeswehr auf dem Marienplatz
Stadträtin Wolf kritisiert die eigenmächtige Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Marienplatz für ein öffentliches Gelöbnis zur Verfügung zu stellen, und fordert, den Stadtrat künftig vorab mit ähnlichen Anträgen zu befassen.
Änderungsantrag zum TOP A3
Gelöbnis der Bundeswehr auf dem Marienplatz
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Antrag des Referenten wird wie folgt geändert:
1: Wie Antrag des Referenten
2 neu: Der Stadtrat kritisiert die eigenmächtige Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Marienplatz für ein öffentliches Gelöbnis zur Verfügung zu stellen, und fordert, den Stadtrat künftig vorab mit ähnlichen Anträgen zu befassen. Das Kreisverwaltungsreferat entscheidet über den vorliegenden Antrag auf Sondernutzung des Marienplatzes zur Durchführung eines Gelöbnisses nach Maßgabe bestehender städtischer Satzungen.
3 neu: Organe der Stadt (Oberbürgermeister, Stadtrat, Verwaltung) treten nicht als Mitveranstalter dieses Gelöbnisses auf, da es sich um einen Bestandteil des militärischen Dienstes handelt. Der Alte Rathaussaal wird nicht für das Rahmenprogramm (Empfang) zur Verfügung gestellt, die Stadt tritt auch dort nicht als Mitveranstalter auf.
4 neu: Sollte die kritische Öffentlichkeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, so sind die Organe der Stadt (Oberbürgermeister, Stadtrat, Verwaltung) aufgefordert, dem Gelöbnis fernzubleiben.
5 und 6: Wie Punkt 3 und 4 des Antrags des Referenten
Brigitte Wolf
Stadträtin der LINKEN
