Erhalten Stadtratsmitglieder Gratis-Dauerkarten fürs Stadion zu Recht?
Anfrage: Auf welcher Grundlage erhalten Stadtratsmitglieder Vergünstigungen?
Anfrage: Auf welcher Grundlage erhalten Stadtratsmitglieder Vergünstigungen?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu Beginn der Sommerferien erhielt die Stadtratsgruppe der LINKEN vom Direktorium der LHM sowohl eine Dauerkarte des FC Bayern, als auch des TSV 1860 München, und zwar für alle Fußballspiele in der Allianz Arena für die Spielzeit 2008 / 2009.
Dies erschien uns rechtlich fragwürdig, und zwar unter zwei möglichen Aspekten:
a) Einmal der Aspekt der Vorteilsnahme (vgl. den Artikel „Nur heimliche Korruption bestrafen“ aus der FAZ vom 28. August 2008 und den zugehörigen Aufsatz "Überlegungen zu Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung“ aus der „Zeitschrift für Rechtspolitik“)
b) Andererseits die Fragestellung eines „geldwerten Vorteils“, der von den Stadtratsmitgliedern versteuert werden müsse.
Aus diesen Gründen gaben wir die Dauerkarte Mitte September an die Protokollabteilung zurück.
In Ihrer Antwort auf die von uns aufgeworfenen Fragen verwiesen Sie darauf, dass im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags eine Anzahl von Plätzen der LHM zur Verfügung gestellt werden. Deshalb könne von einer Vorteilsnahme der Stadträte nicht gesprochen werden. Diese Karten würden einerseits offiziellen Gäste der Stadt München überlassen, andererseits gingen sie an Mitglieder des Münchner Stadtrats in ihrer Eigenschaft als Repräsentanten und als Kontrollorgan.
Auf dieser Grundlage bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Stadionkarten erhält die LHM, und in welchen Platzkategorien?
- Was würden diese Dauerkarten regulär kosten?
- Wie werden die Karten genutzt? Wie viele erhält der ehrenamtliche, wie viele der berufsmäßige Stadtrat, wie viele werden durch die übrige städtische Verwaltung genutzt? Wie oft werden sie offiziellen Gästen überlassen? Werden sie auch für soziale Zwecke verwendet?
- Handelt es sich bei der Überlassung an Stadtratsmitglieder und die Verwaltung um den sozialen Zweck, der beim Beschluss 2001 genannt wurde? Oder dürfen die Plätze an Bedürftige weiter gegeben werden?
- Ist es richtig, dass die Dauerkarten bis April 2008 den jeweiligen Mitgliedern des Sportausschusses überlassen wurden?
- Da die Stadt die Karten im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags ‡gekauft— hat und sie unentgeltlich Stadtratsmitgliedern überlässt, müsste dann nicht der geldwerte Vorteil versteuert werden? Bei den MVV-Jobtickets der Stadtratsmitglieder findet dies jedenfalls statt.
- Was sollen die Stadtratsmitglieder während der Fußballspiele denn kontrollieren?
- Welche sonstigen Vergünstigungen erhalten Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats bzw. der übrigen Verwaltung von
a) Unternehmen, Institutionen und Organisationen, an denen die LHM nicht beteiligt ist?
b) von Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt München? Ich bitte um eine vollständige Auflistung, auch unter Angabe der jeweiligen Begründungen.
Brigitte Wolf Stadträtin der LINKEN.
081031_DIR_BW_AnfrageDauerkarten
Bearbeitungsszustand – Rathaus-Informations-System RIS
