Einkommen der leitenden Angestellten und der Geschäftsführer der städtischen Betriebe
Stadtrat Orhan Akman will in einer Anfrage wissen, um wieviel die Einkommen der leitenden Angestellten in den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften diejenigen der Beschäftigten übersteigen, wie hoch die Zuwächse in den letzten Jahren waren und ob es eine Obergrenze gibt.
München, 11.03..2009
Anfrage: Einkommen der leitenden Angestellten und Geschäftsführer/-innen der Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München, inkl. der Stadtsparkasse München im Verhältnis zu den Einkommen der lohnab-hängig Beschäftigten
Über hohe Managergehälter sowie die Einkommen der leitenden Angestellten werden in letzter Zeit immer wieder Diskussionen in der Gesellschaft geführt. Dabei gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass die Managergehälter und die Einkommen in den Chefetagen im Verhältnis zu den Einkommen der lohnabhängig Beschäftigten in diesen Betrieben unverhältnismäßig hoch sind. Zwar konnte sich die große Koalition bislang nicht auf eine Obergrenze für Managergehälter einigen. Jedoch wird der Handlungsbedarf in dieser Frage gesehen. Dies zeigen die Verhandlungen der letzten Woche, in denen Union und SPD schärfere Auflagen für Managementgehälter beschlossen haben.
Auf die Unverhältnismäßigkeit der Einkommen des oberen Managements trifft man nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern zunehmend auch in den öffentlichen, kommunalen Betrieben.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Das Wievielfache an Einkommen bekommen die leitenden Angestellten sowie die Geschäftsführer/-innen in den Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München im Verhältnis zu
a) den Beschäftigten im untersten Drittel der Einkommensbezieher/-innen der jeweiligen Betriebe
b) den Beschäftigten im mittleren Einkommensdrittel der jeweiligen Betriebe
c) dem Durchschnittseinkommen der jeweiligen Betriebe? - Welchen Lohn- und Gehaltsanteil haben die oberen zehn Prozent in den Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München im Verhältnis zu den jeweiligen Gesamtpersonalkosten dieser Betriebe?
- Welcher Maßstab (Teuerungsrate, Lohn- und Gehaltserhöhungen der Branche; Managergehälter in der Privatwirtschaft etc.) wird jeweils bei der Festlegung sowie bei der Erhöhung der Gehälter der leitenden Angestellten sowie der Geschäftsführer/-innen zu Grunde gelegt?
- Wie hoch waren die Einkommenszuwächse (in Prozent und absoluten Zahlen) bei den leitenden Angestellten sowie den Geschäftsführer/-innen der Eigenbetriebe und der Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München seit dem 1.1.2006?
- Gibt es eine Obergrenze der Einkommen der leitenden Angestellten sowie der Geschäftsführer/-innen in den Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München? Wenn nein, gibt es nach den Regulierungen seitens der Bundesregierung Bestrebungen, solche Einkommensobergrenzen einzuführen?
- Welchen Einfluss hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen in den Chefetagen der Eigenbetriebe und der Beteiligungsgesellschaften?
Begründung:
Transparenz schadet nicht. Wer nichts zu verbergen hat, der/die sollte dies auch nicht tun. Das Volk als Souverän hat ein Informationsrecht darüber, wie die Chefetagen in den Eigenbetrieben und in den Beteiligungsgesellschaften entlohnt werden. Diesen Informationsanspruch haben nicht nur die lohnabhängig Beschäftigten in den Eigenbetrieben und in den Beteiligungsgesellschaften, sondern die gesamte Bevölkerung.
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
Stichwort: 090311_RAW_OA_Anfrage_EinkommenleitendeAngestellte
