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C&A-Spende: Wohltätigkeit durch Lohnraub gegenfinanziert? Antwort auf die Anfrage von Stadtrat Orhan Akman

Da es nach Angaben des Gesamtbetriebsrates bei C&A keine Kürzungsmaßnahmen gibt, wird der Oberbürgermeister kein Gespräch mit der Geschäftsleitung führen. Entgegen der Aussage des Gesamtbetriebsrates liegen der Gewerkschaft ver.di jedoch andere Informationen vor.

Stadtrat Akman wollte in der Anfrage wissen, ob der Oberbürgermeister bei der Spendenannahme von C&A von den Kürzungsmaßnahmen bei den Gehältern der Beschäftigten wusste und welche Einflussmöglichkeiten er sieht, um dagegen vorzugehen. In der Antwort auf die Anfrage schreibt der Referent für Arbeit und Wirtschaft DR. Wieczorek, unter Bezugnahme auf den Gesamtbetriebsrat, dass es bei C&A keine Kürzungsmaßnahmen geben wird. Deshalb sieht der Oberbürgermeister keinen Anlass, um mit der Firmenleitung hierzu Gespräche aufzunehmen.
Entgegen den Äußerungen des Gesamtbetriebsrates, es werde bei C&A keine Kürzungsmaßnahmen geben, liegen der Gewerkschaft jedoch andere Informationen vor. Über den Weg einer sog. Regelungsabrede zwischen Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat sowie einer persönlichen Unterschrift der Beschäftigten, sollen diese auf die Spätöffnungs-, Nachtarbeits- und Sonntagszuschläge verzichten. Als Ausgleich erhalten sie, bei Geschäftsöffnungen nach 20 Uhr für jede Arbeitsstunde einen Warengutschein von 20 Euro. Bei Sonn- und Feiertagsöffnungen beträgt der Wert des Gutscheins 30 Euro pro Stunde. Tariflich festgelegte Zuschläge entfallen dafür. Siehe auch unten angeführten Link zur Informationsseite von ver.di.


Stichwort: 090123_RAW_OA_AntwortAnfrageC&A

Antwortschreiben des Referat für Arbeit und Wirtschaft

Informationsseite von ver.di zu C&A

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