Antrag: Biotoppflege und Kompensationsmaßnahmen der LHM weiterhin durch städtisches Personal sicherstellen
Die Stadtverwaltung wird angewiesen, weiterhin die Biotoppflegetruppe der Abteilung Gartenbau des Baureferats mit der fachgerechten Pflege der städtischen Biotop- und Kompensationsflächen zu beauftragen. Nur so kann eine rechtssichere Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der LH München (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13218), bzw. der darin aufgeführten rechtsverbindlichen Pflegemaßnahmen gewährleistet werden.
Begründung:
Auf entsprechende Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass die Abteilung Gartenbau des Baureferats beabsichtigt, die bestehende Biotoppflegetruppe zum 1. Juni 2026 aufzulösen und die Mitarbeitenden auf andere Aufgabenbereiche zu verteilen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dadurch zu befürchten, dass eine regelkonforme, fachgerechte und rechtssichere Biotoppflege künftig nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies wirft nicht nur fachliche, sondern auch rechtliche Fragen auf.
Zu den Aufgaben der Biotoppflegetruppe sowie den absehbaren Konsequenzen ihres Wegfalls ist festzuhalten:
1. Verlust fachlicher Qualität und daraus resultierende Rechtsrisiken
Die Biotoppflegetruppe gewährleistet durch die spezifische Qualifikation ihrer Mitarbeitenden (u. a. geprüfte Natur- und Landschaftspfleger*innen) eine fachgerechte Pflege von Ausgleichs- und artenschutzrechtlichen Kompensationsflächen. Ein Qualitätsverlust infolge einer externen Vergabe ist erfahrungsgemäß wahrscheinlich.
2. Wegfall kurzfristiger Reaktionsfähigkeit und Gefährdung geschützter Arten
Die bisherige Struktur ermöglicht ein unmittelbares und flexibles Eingreifen bei witterungsbedingten Extremsituationen und unvorhergesehenen Entwicklungen. Das Ausbleiben solcher kurzfristigen Maßnahmen kann unmittelbar zur Beeinträchtigung oder zum Verlust streng geschützter Arten führen.
4. Praktische Umsetzungsdefizite und steigende Kontrollaufwände
Spezialisierte Pflegeleistungen – etwa der Bau und die Pflege von Habitatstrukturen oder artspezifische Mahdregime – lassen sich durch externe Vergaben nur eingeschränkt und mit erheblichem Mehraufwand umsetzen. Die Notwendigkeit intensiver Einweisungen, Kontrollen und Nachsteuerungen erhöht nicht nur den administrativen Aufwand, sondern verschiebt auch die Verantwortung für etwaige Fehlentwicklungen.
5. Verlust kontinuierlicher Flächenkenntnis und Kontrollfunktion
Die laufende Pflege durch eine eigene Fachtruppe gewährleistet zugleich eine kontinuierliche Beobachtung des Zustands der Flächen. Mit dem Wegfall dieser Struktur entfällt ein wesentliches Instrument der frühzeitigen Erkennung negativer Entwicklungen. Verzögerte oder unterlassene Gegenmaßnahmen können dazu führen, dass Verschlechterungen eintreten, die naturschutzrechtlich unzulässig sind.
Zusammenfassende Bewertung
Die Abschaffung der Biotoppflegetruppe ist nicht nur eine organisatorische Maßnahme, sondern berührt unmittelbar die Fähigkeit der Landeshauptstadt München, ihre gesetzlichen Verpflichtungen und ihre eigenen Ziele im Naturschutz zu erfüllen.
Ohne ein gleichwertiges, fachlich belastbares und dauerhaft gesichertes Ersatzkonzept besteht ein erhebliches Risiko, dass:
- gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten werden,
- artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verwirklicht werden,
- Kompensationsverpflichtungen nicht erfüllt werden
- und daraus resultierende Haftungs- und Nachbesserungspflichten entstehen.
Vor diesem Hintergrund ist eine detaillierte und belastbare Darlegung der zukünftigen Sicherstellung der Biotoppflege zwingend erforderlich.
Initiative:
| Gezeichnet: Stadtrat Stefan Jagel Stadträtin Liliana Parente Stadtrat Arif Haidary Stadtrat Christian Schwarzenberger |
Hier geht's zum Antrag im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9717852

