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Bewachungsdienst bei der Landeshauptstadt München

Stadtrat Akman will in einer Anfrage wissen, in welchen städtischen Einrichtungen Bewachungsunternehmen mit der Bewachung beauftragt werden, wie hoch die Einkommen des Bewachungspersonals sind und warum die Landeshauptstadt Fremdfirmen mit der Bewachung beauftragt.

München, 25.11.2008

Anfrage: Bewachungsdienst in Einrichtungen der Landeshauptstadt München

Der Münchner Stadtrat unterstützt das Volksbegehren des DGB-Bayern für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Die Einkommen der Beschäftigten von Bewachungsfirmen liegen im Regelfall unterhalb der geforderten Mindestlohngrenze. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. In welchen Einrichtungen der Landeshauptstadt München wird ein Bewachungsdienst engagiert? Wie viele Beschäftigte sind dies jeweils?
  2. Bei welchen Arbeitgebern sind die Beschäftigten angestellt?
  3. Ist bei den beauftragten Bewachungsfirmen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen durch Betriebsräte gewährleistet (Bitte für alle beauftragten Unterneh-men einzeln aufführen)?
  4. Wie hoch ist der Stundenlohn der Beschäftigten?
  5. Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten (befristet/unbefristet; vollzeit/geringfügig)?
  6. Gilt in den beauftragten Unternehmen ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
  7. Warum beauftragt die Landeshauptstadt München fremde Firmen mit der Bewachung eigener Einrichtungen?
  8. Wie viele Kosten (inkl. Personalkosten) würden der Landeshauptstadt München entstehen bzw. erspart bleiben, wenn für Bewachungsdienste eigenes Personal eingesetzt würde, statt für diese Tätigkeit fremde Firmen zu beauftragen?

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


Stichwort: 081125_POR_OA_AF_Bewachungsdienst
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