Aus dem ALG II gedrängt?
Stadträtin Dagmar Henn fragt, wie viele Familien mit Hinweis auf Wohn- und Erziehungsgeld aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug gedrängt wurden und wie mit daraus resultierenden Notlagen umgegangen wird.
München, den 08.12.08
Anfrage: Kein ALG II?
Vor kurzem wurden vom Bundestag Wohngeld und Kinderzuschlag erhöht. Diese Leistungen schließen, so die gesetzliche Vorschrift, den Bezug von ALG II aus. Jetzt mehren sich Presseberichte, nach denen an vielen Orten Familien mit Verweis auf die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, keine Leistungen nach SGB II mehr erhalten, obwohl noch Monate vergehen können, bis es zur Auszahlung des neuen Wohngelds kommt.
Seit September bestand eine entsprechende Anweisung der Agentur für Arbeit (Geschäftsanweisung SGB II 30/2008). Mittlerweile hat die Agentur die entsprechende Anweisung zwar geändert (Geschäftsanweisung 41/2008), aber keine Regelung für die Fälle getroffen, in denen Zahlungen bereits eingestellt wurden.
Betroffen sind davon überwiegend Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende im Aufstocker-Bereich.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
- Wie viele Familien (auch Alleinerziehende) in München, die bisher Leistungen nach SGB II bezogen, sind von dieser Rechtsänderung betroffen?
- Bei wie vielen Familien wurden die Leistungen bereits eingestellt?
- Ist das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 07.11.08 (S 5 AS 5410/08 ER) bekannt und wird es in der ARGE München entsprechend umgesetzt?
- Wird die ARGE München die Leistungen (auch rückwirkend) wieder aufnehmen, bis die Auszahlung des Wohngelds tatsächlich erfolgt?
- Es gibt ein sogenanntes „kleines Wahlrecht“, nach dem Hilfebedürftige, die ohne Einrechnung eines Mehrbedarfs mit Wohngeld und Kinderzuschlag aus dem ALG II-Bezug fallen würden, freiwillig auf den ihnen zustehenden Mehrbedarf verzichten können. Bei dieser Entscheidung sollen sie von den Behörden beraten werden. Werden die Betroffenen bei dieser Beratung darauf hingewiesen, dass sie durch den Verzicht auf Mehrbedarf z.B. den Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherung (so z.B. alleinerziehende Studentinnen) verlieren? Wie wird sichergestellt, dass diese Beratung tatsächlich im Interesse der Betroffenen und ihrer Kinder stattfindet?
Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.
Stichwort: 081208_SOZ_DH_Anfrage_Wohngeld-ALGII
