Antwort auf die Anfrage zur Förderung des Car-Sharings in München
Laut KVR kann Car-Sharing nicht durch Ausstellung von verschiedenen Parkausweisen für ein Auto gefördert werden, solange die gesetzlichen Vorraussetzungen nicht geschaffen werden.
In seiner Antwort auf die Anfrage von Orhan Akman erklärt das Kreisverwaltungsreferat, dass es keine Möglichkeit sieht, das Car-Sharing in München durch die Ausstellung von Parkausweisen für mehrere Personen und unterschiedliche Parkzonen für ein und denselben PKW zu fördern. Allerdings würde das KVR mögliche gesetzliche Veränderungen begrüßen, die die Voraussetzungen für die Priviligierung von Car-Sharing im öffentlichen Verkehr schaffen und damit eine Reduzierung des privaten Fahrzeugaufkommens fördern würden.
