Antwort auf die Anfrage nach der Wirkung der sozialen Mietobergrenzen
Laut Stadtbaurätin gelten die sozialen Mietobergrenzen nicht bei der Heimag, da die Stadt nur noch über einen 30 % Anteil verfüge. Die Inanspruchnahme der sozialen Mietobergrenze in kommunalen Wohnungen werde statistisch nicht erfasst.
Die sozialen Mietobergrenzen gelte nicht bei der Heimag, da die Stadt nur noch über einen 30 % Anteil verfüge. Die Inanspruchnahme der sozialen Mietobergrenze in kommunalen Wohnungen werde statistisch nicht erfasst. Auch ein Zusammenhang zwischen Mietausfällen und dem Mietniveau bei Neuvermietung oder nach Modernisierungen bestehe nicht oder könne nicht festgestellt werden.
Antwortschreiben der Stadtbaurätin Prof. Dr. Merk
Stichwort: 090525_SOZ_DH_Antwort_Wirkung_Konzept_soz_Mietobergrenzen
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- 090525 SOZ DH Antwort Wirkung Konzept soz Mietobergrenzen
PDF-Datei (22 KB) - 090415 SOZ DH Anfrage Wirkung Konzept soz Mietobergrenzen
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