Antwort auf die Anfrage an wem bei den Kosten der Unterkunft gespart wird
Der Sozialdezernent erklärt u.a., warum MünchnerInnen mit Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft einen Abschlag von 1,20 Euro auf die Mietspiegelmiete hinnehmen müssten. Eine - auch teilweise - Ablehnung der Übernahme von Heizkosten wird statistisch nicht erfasst.
Der Sozialdezernent erklärt u.a., warum MünchnerInnen mit Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft einen Abschlag von 1,20 Euro auf die Mietspiegelmiete hinnehmen müssten. Eine - auch teilweise - Ablehnung der Übernahme von Heizkosten wird statistisch nicht erfasst.
Antwortschreiben des Sozialreferenten Friedrich Graffe
Stichwort: 090525_SOZ_DH_Antwort_KdU_ALG_II
