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Antrag: Auswirkungen der Bundes-Gesundheitsreform auf die Krankenhausversorgung in München – Zukunft der München Klinik sichern

Stefan Jagel

Das Gesundheitsreferat und die München Klinik gGmbH (MüK) werden beauftragt, dem Stadtrat darzustellen,

 

  1. welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Gesundheitsreformen des Bundes (Krankenhausreform/KHVVG, Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sowie das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) auf die Krankenhausversorgung in München hat, insbesondere auf die Versorgungssicherheit, die Leistungsgruppenzuweisung, die Notfallversorgung sowie besonders gefährdete Bereiche wie Geburtshilfe, Pädiatrie und Geriatrie
  2. welche finanziellen Auswirkungen sich aus der Reform für die München Klinik ergeben, insbesondere hinsichtlich
  • der Erlössituation und drohender Einnahmeausfälle,
  • der Refinanzierung des Pflegebudgets und tariflicher Personalkosten,
  • des Wegfalls oder der Veränderung von Ausgleichszahlungen und Quersubventionierungen,
  • möglicher Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Personalbestand an den Standorten
  1. welche Konsequenzen sich hieraus für die mittel- und langfristige Zukunft der München Klinik als kommunales Krankenhausunternehmen und zentrale Trägerin der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in München ergeben
  2. dem Stadtrat bis Herbst 2026 eine erste Skizze vorzulegen, die die unter 1. bis 3. genannten Auswirkungen sowie mögliche Handlungsoptionen und Risikoszenarien für die Versorgung in München sowie der MüK aufzeigen
  3. dem Stadtrat bis Frühjahr 2027 eine daraus abgeleitete Anpassung des bestehenden Zukunftskonzepts „MüK 20++“ vorzulegen, die die veränderten bundesgesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt und aufzeigt, wie die wohnortnahe, qualitativ hochwertige und flächendeckende Krankenhausversorgung für die Münchner Bevölkerung auch unter den neuen Bedingungen dauerhaft gesichert werden kann, ohne dass dies zu Lasten der Beschäftigten, geht.

 

Begründung:

Die vom Bund vorangetriebenen Gesundheitsreformen stellen insbesondere die kommunalen Krankenhäuser bundesweit und auch in München vor erhebliche Herausforderungen. Neben der bereits 2024 beschlossenen Krankenhausreform (KHVVG) mit der Einführung von Leistungsgruppen und einer schrittweisen Vorhaltefinanzierung sorgt vor allem das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für zusätzliche finanzielle Belastungen der Krankenhäuser.

Nach Berechnungen des hcb-Instituts, auf die sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beruft[1], sind durch die vorgesehenen Kürzungen bundesweit rund 140.000 Arbeitsplätze in deutschen Krankenhäusern gefährdet – das entspricht etwa jeder zehnten Stelle im Krankenhaussektor. Der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß warnte, „dass die Kliniken im Zuge der Kürzungen im Jahr 2027 insgesamt acht Prozent ihrer Erlöse verlieren würden“, sollten die Einsparungen wie geplant umgesetzt werden.

 

Besonders betroffen ist dabei auch das erst 2020 eingeführte Pflegebudget, das ursprünglich geschaffen wurde, damit Krankenhäuser nicht länger am Pflegepersonal sparen müssen. Nach aktuellen Reformplänen soll das Pflegebudget in den kommenden Jahren unterhalb der allgemeinen Lohnkostenentwicklung wachsen, was faktisch einer realen Kürzung gleichkommt. Eine von der GKV eingesetzte Kommission hat zudem vorgeschlagen, Prüfquoten und Teile des Pflegebudgets ganz abzuschaffen sowie die vollständige Tarifrefinanzierung im Krankenhausbereich zu streichen, was ein zusätzlicher Druck auf die Kliniken wäre.

 

Bereits heute gilt: Drei Viertel aller deutschen Krankenhäuser arbeiten defizitär, und ohne gegensteuernde Maßnahmen droht laut Krankenhaus Rating Report bis 2030 ein Abbau von rund 8,5 Prozent der Vollzeitstellen außerhalb der Pflege[2]. Fachverbände warnen zudem vor einer sogenannten „Regulierungsfalle“, in der Kliniken steigende Qualitätsanforderungen bei gleichzeitig sinkenden Realbudgets erfüllen müssen, wovon perspektivisch bis zur Hälfte der Klinikstandorte in Deutschland an den Rand der Insolvenz geraten könnten.

 

Für die München Klinik als zweitgrößter kommunaler Krankenhausträger Deutschlands und zentrale Säule der medizinischen Daseinsvorsorge in der Stadt – mit jährlich rund 135.000 stationären und 170.000 ambulanten Behandlungen sowie einem Anteil von über 40 Prozent an der Notfallversorgung der Landeshauptstadt – sind diese bundesweiten Entwicklungen von zentraler Bedeutung. Das 2024 beschlossene Zukunftskonzept „MüK 20++“ wurde unter anderen finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickelt. Angesichts der seither eingetretenen Verschärfungen der Bundesgesetzgebung ist es notwendig, frühzeitig zu klären, welche konkreten finanziellen Risiken auf die München Klinik zukommen und wie das bestehende Konzept angepasst werden muss, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für die Münchner*innen dauerhaft zu sichern – ohne dass die Kosten der Reform auf dem Rücken der Beschäftigten, insbesondere in der Pflege, abgeladen werden.

 

Der Stadtrat und die Öffentlichkeit haben ein berechtigtes Interesse daran, frühzeitig und transparent über diese Entwicklungen informiert zu werden, um rechtzeitig politisch handlungsfähig zu bleiben, statt erst auf fertige Fakten reagieren zu müssen.

 

Initiative: 
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet: 

Stadträtin Liliana Parente

Stadträtin Katharina Horn

Stadtrat Arif Haidary

Stadtrat Christian Schwarzenberger 

 


Hier geht's zum Antrag Im RatsInformationsSystem: https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9844614

 


[1] https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/gesundheitskuerzungsgesetz-gefaehrdet-140000-arbeitsplaetze-in-den-krankenhaeusern/

[2] https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/krankenhaus-rating-report-70-prozent-drohen-rote-zahlen-55890

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