Anfrage zum Umgang der Staatsgewalt mit der kritischen Öffentlichkeit beim Gelöbnis
Stadtrat Akman fragt nach der Rechtsgrundlage für den rohen Polizeieinsatz und nach einer Bewertung durch den Oberbürgermeister.
München, 17.08.2009
Anfrage: Umgang der Staatsgewalt mit der kritischen Öffentlichkeit beim Gelöbnis der Bundeswehr am 30.07.2009 auf dem Marienplatz.
Beim öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr auf dem Münchner Marienplatz am 30.7.2009 griff die Staatsgewalt (Polizei, USK und GSG) hart gegen Menschen durch, die das Gelöbnis kritisierten. Dieses willkürliche Vorgehen der Staatsgewalt hat viele Menschen bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte, insbesondere der Meinungsfreiheit, gehindert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte die Repression der Staatsgewalt gegen die kritische Öffentlichkeit bzw. ihre teilweise Ausschließung?
- Dürfen sich die Kritiker einer öffentlichen Veranstaltung kritisch äußern, und wenn ja, in welcher Form (Transparente, Pfiffe, Plakate, Buh-Rufe etc.)?
- Darf die Polizei bei einem öffentlichem Gelöbnis wegen dem Tragen von kritischen Plakaten (z.B. „Keinen Orden für das Morden) oder wegen dem Pfeifen mit einer Trillerpfeife, Menschen in Gewahrsam nehmen oder ihnen einen Platzverweis erteilen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde durch die Polizei das Verteilen von kritischen Flugblättern der Stadtratsgruppe DIE LINKE am 30.7.2009 auf und um den Münchner Marienplatz untersagt sowie den Verteilern ein Platzverweis erteilt?
- Wie bewerten das KVR und der Oberbürgermeister das Vorgehen der Staatsgewalt gegen die Kritiker des Gelöbnisses?
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
Stichwort: 90817_KVR_OA_Anfrage_Rechtsgrundlage_Polizeieinsatz_Geloebnis
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- 090817 KVR OA Anfrage Rechtsgrundlage Polizeieinsatz Geloebnis
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