Anfrage: Xavier Naidoo im Olympiapark – wie oft will sich die Olympiapark GmbH noch „distanzieren“, bevor sie Verantwortung übernimmt?
Nach Jordan Peterson, UNUM24, Rammstein und Till Lindemann nun also auch wieder Xavier Naidoo – ein Künstler, der seit Jahren mit antisemitischen, verschwörungsideologischen und queerfeindlichen Aussagen auffällt.
Gerade die Stadt München betont in ihren eigenen Leitlinien und öffentlichen Erklärungen – auch durch den Oberbürgermeister – immer wieder, dass sie sich „gemeinsam gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in jeder Form einsetzt“, „nicht zulässt, dass Menschen aus menschenfeindlichen Gründen ausgegrenzt werden“ und „dafür sorgt, dass München weltoffen bleibt“.1
Vor diesem Hintergrund erscheint es umso widersprüchlicher, dass Künstler wie Xavier Naidoo, deren Aussagen und Auftritte genau diesen Werten entgegenstehen, weiterhin eine Bühne in städtischen Räumen erhalten – und dass eine schlichte Distanzierung der Olympiapark GmbH2 offenbar als ausreichende Reaktion gilt.
Es stellt sich daher erneut die Frage, warum eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München als selbsternannte „Stadt der Menschenrechte“ und „Ort der Vielfalt“ und auch die Stadtratsmitglieder, die Teil des Aufsichtsrates sind, diese Linie nicht ebenfalls deutlich ziehen.
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
- Wann wurde der Vertrag für das Konzert von Xavier Naidoo im Olympiapark unterzeichnet?
Gab es – analog zu früheren Fällen – eine interne Bewertung der Veranstaltung, und wenn ja, durch wen? - Wurden die Fachstelle für Demokratie, die Gleichstellungsstelle, das Kulturreferat oder andere zuständige Stellen im Vorfeld informiert oder beteiligt?
Welche Einschätzungen wurden abgegeben und wann? - a) Wurde der Auftritt von Xavier Naidoo im Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b) Wie positionieren sich die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere die Vertreter*innen der Stadt, zu dieser Veranstaltung? Bitte fragen Sie diese nach einem Statement zu dieser Thematik an.
c) Hält die Stadt es für ausreichend, dass sich die Geschäftsführung mit einem allgemeinen Distanzierungsstatement aus der Verantwortung zieht, während gleichzeitig nicht nur eine städtische Bühne, sondern auch die dazu notwendige städtische Infrastruktur bereitgestellt wird? - Nach welchen Kriterien entscheidet die Olympiapark GmbH, wann sie sich von einer Veranstaltung „distanziert“ – und welche tatsächlichen Konsequenzen folgen daraus?
Wie oft und bei welchem Anlass hat sich die Olympiapark GmbH in den letzten fünf Jahren öffentlich „distanziert“ und gleichzeitig die Durchführung der Veranstaltung ermöglicht? - Wie ist die wiederholte Vermietung an Künstler und Gruppen mit nachweislich demokratiefeindlichen, frauenverachtenden oder verschwörungsideologischen, bis hin zu antisemitischen Inhalten mit dem im Leitbild der Olympiapark GmbH formulierten Anspruch vereinbar, „Akzeptanz sowie gegenseitigen Respekt zu fördern und sich gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung zu positionieren“?
- Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass künftig keine Künstler*innen mit derartigen Positionen in kommunalen Veranstaltungsstätten auftreten?
Wurde in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 22.03.2023 („Gesellschafterweisung an die Olympiapark GmbH – Roger Waters Konzert“) inzwischen eine verbindliche Leitlinie oder ein Rechtsgutachten erstellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? - Was plant die Veranstalterin zu tun, sollte auf der Bühne antisemitische oder diskriminierende Aussagen getroffen werden?
Initiative:
Stadträtin Marie Burneleit
Gezeichnet:
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner
1 https://stadt.muenchen.de/infos/erklaerung-gegen-rechtsextremismus
2 https://www.olympiapark.de/de/veranstaltungen/xavier-naidoo-n5163
Hier geht´s zur Anfrage im RatsInformationsSystem: risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9374038

