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Anfrage: Nach welchen Kriterien erfolgte der Ausschluss der DFG-VK München vom Zamanand-Festival 2026?

Katharina Horn

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK München) wollte am 20./21. Juni 2026 mit einem Infostand zu den Themen Abrüstung und Kriegsdienstverweigerung am Zamanand-Festival teilnehmen. Der Veranstalter lehnte dies ab und begründete die Entscheidung damit, man prüfe Inhalte „besonders sorgfältig", wenn diese „sensible politische Konflikte oder Antisemitismus berühren"[1]. Hintergrund ist eine Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom August 2025[2], aufgrund einer Postkarte mit der Aufschrift „Waffenlieferungen an Israel? Nicht in meinem Namen“, in der der DFG-VK München Antisemitismus unterstellt worden war. Die DFG-VK München hatte dem Vorwurf am 13. August 2025 mit einer ausführlichen Stellungnahme[3] widersprochen und die Anfrage wurde nicht weiter verfolgt. 

Der Veranstalter hat inzwischen schriftlich klargestellt, Pazifismus nicht mit Antisemitismus gleichzusetzen, hält aber dennoch am Ausschluss fest und verweist dabei auf die genannte Anfrage aus dem Vorjahr. Nach Angaben der DFG-VK gab es in über zehn Jahren Standteilnahme am Zamanand- bzw. Streetlife-Festival keinen sicherheitsrelevanten Vorfall. Zudem sei das verteilte Infomaterial mehrfach von der Polizei kontrolliert und nicht beanstandet geworden.

Da das Zamanand-Festival nach hiesigem Kenntnisstand mit städtischer Unterstützung bzw. auf städtischem Grund stattfindet, stellt sich die Frage, welche Kriterien für den Ausschluss politischer Organisationen gelten und auf welche Vereine / Verbände diese angewendet werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.    In welcher Form fördert oder unterstützt die Landeshauptstadt München das Zamanand-Festival (finanziell, durch Bereitstellung von Flächen, Genehmigungen o. Ä.)?

2.    Ist der Verwaltung die Absage an die DFG-VK München bekannt, und wie bewertet sie die vom Veranstalter genannte Begründung?

3.    Gibt es städtische Vorgaben oder Auflagen zur Zulassung bzw. zum Ausschluss von Ständen politischer oder zivilgesellschaftlicher Organisationen bei städtisch geförderten Festivals? Falls ja: Wie sehen diese aus, und wurden sie im vorliegenden Fall angewendet?

4.    Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass eine 2025 von der CSU-Fraktion erhobene und seinerzeit nicht weiterverfolgte Antisemitismus-Unterstellung offenbar weiterhin Grundlage für den Ausschluss einer Organisation von einer Veranstaltung ist?

5.    Liegen der Verwaltung eigene Erkenntnisse zu sicherheitsrelevanten Vorfällen im Zusammenhang mit dem Infostand der DFG-VK bei früheren Ausgaben des Festivals vor?

6.    Wie stellt die LH München sicher, dass die Zulassung zu städtisch unterstützten Veranstaltungen diskriminierungsfrei und unter Wahrung der Meinungsfreiheit erfolgt, auch bei kontroversen politischen Positionen?

 

Initiative: 

Stadtrat Katharina Horn

 

 

Gezeichnet: 

Stadtrat Stefan Jagel

Stadträtin Liliana Parente

Stadtrat Arif Haidary

Stadtrat Christian Schwarzenberger

Hier geht's zur Anfrage im RatsInformationsSystem: RatsInformationsSystem München - StR-Anträge / StR-Anfragen - StR-Anfrage 26-32 / F 00042

 


[1] https://dfg-vk-bayern.de/zamanand-festival-schliesst-pazifistinnen-aus-unter-verweis-auf-antisemitismus/

[2] https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9230786

[3] https://dfg-vk-bayern.de/wp-content/uploads/2025/08/250813-Stellungnahme-zur-Anfrage-der-CSU-Stadtratsfraktion-vom-250801-1.pdf

 

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