Anfrage: Kein Bafög für drei (oder sogar neun) Monate?

Marie Burneleit

Wenn die Stadt München den Fachkräftemangel im sozialen Bereich ernst nimmt, sollte sie angehende Erzieher*innen nicht monatelang ohne Einkommen lassen. Ein funktionierendes Ausbildungsförderungssystem ist keine nette Zugabe, sondern Voraussetzung, damit Ausbildung überhaupt möglich ist.

Schon 2020 hatte ich im Bildungsausschuss auf die Verzögerungen bei BAföG- und AFBG-Anträgen hingewiesen. Damals hieß es, alles laufe normal, und bei Bedarf könne man ja Vorschüsse beantragen oder sich schriftlich oder telefonisch an das Amt wenden. Ein unmögliches Unterfangen, da nach Berichten selbst stundenlange Versuche, das Amt zu erreichen, scheitern.1
Viele Schüler*innen, etwa an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Giesing, warten seit Schuljahresbeginn im September auf ihr BAföG. Eigentlich sollte am Ende eines Monats das Geld für den Folgemonat überwiesen werden, aber bei vielen Schüler*innen war die letzte Zahlung am 30.06. 2025 für Juli eingegangen – inzwischen also seit 3 Monaten ohne Geld.
Grund ist offenbar, dass das Amt erst dann anfängt zu arbeiten, wenn wirklich alle Unterlagen da sind – auch die Fehlzeitenbescheinigung des Vorjahres, die die Schule natürlich erst am letzten Schultag ausstellen kann. Eine Vorprüfung der Anträge? Fehlanzeige.

Für Auszubildende in sozialen Berufen, die die Stadt so dringend braucht, bedeutet das schlicht: kein Geld, keine Miete, kein Plan.

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Schüler*innen in München haben im aktuellen Schuljahr (Stand Oktober 2025) noch kein BAföG erhalten, obwohl sie rechtzeitig einen Folgeantrag gestellt haben?
  2. Wie viele der Betroffenen besuchen Fachakademien für Sozialpädagogik?
    1. Welche anderen Schulen/Ausbildungen sind betroffen und mit wie vielen Schüler*innen jeweils?
  3. Warum werden Folgeanträge offenbar erst bearbeitet, wenn sämtliche Unterlagen, einschließlich der Fehlzeitenbescheinigung des Vorjahres, vollständig vorliegen?
  4. Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, die Anträge vorzuprüfen und lediglich die abschließenden Unterlagen nachzureichen, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen?
  5. Ist es korrekt, dass es bei Folgeanträgen keine Möglichkeit einer Vorauszahlung oder eines Vorschusses gibt? Falls ja: Warum nicht?
    1. Falls ein Vorschuss möglich ist: wie wäre dieser zu erhalten, wenn es keine telefonische Erreichbarkeit gibt?
    2. Wie viele Schüler*innen haben einen Antrag auf Vorauszahlung eingebracht und wie vielen wurde dieser Antrag bewilligt?
  6. Welche Maßnahmen plant das Referat für Bildung und Sport, um sicherzustellen, dass Schüler*innen künftig nicht mehr über Monate ohne Ausbildungsförderung bleiben?
  7. Wie stellt sich die Stadt München vor, dass angehende Erzieher*innen ihre Lebenshaltungskosten in dieser Zeit finanzieren sollen?

Initiative: 
Stadträtin Marie Burneleit

Gezeichnet: 
Stadtrat Stefan Jagel
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

Hier geht´s zur Anfrage im RatsInformationsSystem: risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9348124