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Anfrage: Ein-Euro- Jobs mit den Kernarbeitsnormen der ILO unvereinbar?

Stadtrat Orhan Akman fragt,ob die Ein-Euro-Jobs mit den Kernarbeitsnormen der ILO vereinbar sind und was getan werden kann um die prekäre Situation der rund 250 Ein-Euro-Jobberinnen und Ein-Euro-Jobber bei der LH München zu verbessern.

Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden 1957 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Sie enthalten auch das Verbot der Zwangsarbeit. „Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“, wird als Zwangsarbeit definiert.
Somit stehen die Kernarbeitsnormen im Widerspruch zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d). des SGB II. Dort heißt es, dass Sanktionen anwendbar sind, wenn die zumutbare Arbeit in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs) verweigert wird. Zwangsarbeit besteht nach den Kernarbeitsnormen auch dann, wenn die Personen ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht geltend machen können. Gemäß § 16 Abs.3 SGB II begründen Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsverhältnis, im Sinne des Arbeitsrechts. Somit sind die Ein-Euro-Jobber in doppelter Hinsicht rechtlos. Sie können ihre Rechte weder gegenüber dem Leistungsträger noch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzten.
Daraus ergibt sich ein weiterer Widerspruch zu den Kernarbeitsnormen. Einer DGB-Studie zur Folge erfüllen die Ein-Euro-Jobs oftmals auch nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit (vgl. DGB: Praxis und neue Entwicklungen bei 1-Euro-Jobs, in: Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 4/2009).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Wie beurteilt die LH München die Vereinbarkeit der Ein-Euro-Jobs mit den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation?

  2. Sehen der Oberbürgermeister und die zuständigen Referate die Ein-Euro-Jobs als „Zwang zur Arbeit“ bzw. als „Zwangsarbeit“ gemäß der Definition der ILO?

  3. Wie könnte die Situation für die Ein-Euro-Jobber in München verbessert werden?

  4. Besteht die Möglichkeit eine Arbeitnehmervertretung für die Ein-Euro-Jobber, die bei der Landeshauptstadt München beschäftigt sind, zu installieren?

  5. Gibt es Vorschläge, wie das Beschäftigungsverhältnis der Ein-Euro-Jobber bei der LH München verändert werden kann, um das Mitbestimmungsrecht der Ein-Euro-Jobber zu gewährleisten?

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

Die Anfrage im Original als PDF.


100318_OA_Anfrage_ILO


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