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Änderungsantrag fordert allgemeinen Verzicht auf Sanktionen

Der Referentenantrag sieht lediglich vor, Initiative zum Verzicht auf Kürzungssanktionen bei den Kosten der Unterkunft zu ergreifen. Stadträtin Dagmar Henn ging das nicht weit genug.

Städträtin Dagmar Henn stellt folgenden Änderungsantrag im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München:

Ziffer 1 wie Referentenantrag

Ziffer 2 Das Sozialreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ARGE für Beschäftigung München GmbH die bisherige Sanktionspraxis genau zu überprüfen und soweit möglich auf die Anwendung von Sanktionen zu verzichten.

Ziffer 3 Das Sozialreferat wird beauftragt, über den Deutschen Städtetag auf eine Gesetzesänderung zur Beendigung der Sanktionspraxis hinzuwirken.

Ziffer 4 neu: Das Sozialreferat wird beauftragt, ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, in dem die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Rechtsbereich des SGB II vor dem Hintergrund des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils überprüft wird. Weiter wie Ziffer 4 und 5 im Referentenantrag.

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.

Ergebnis: Die Änderungen wurden abgelehnt


Stichwort: 100415_SOZ_DH_Aenderungsantrag_Sanktionen_im_SGBII

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