Antwort zur Anfrage nach Sonderöffnungszeiten

Sonder-, Sonntags- und Feiertagsöffnungen von Verkaufsstellen in München - Antwort des Kreisverwaltungsreferat

Aus der Antwort des Kreisverwaltungsreferates geht hervor, dass derzeit keine Anträge auf eine Sonntags- oder Feiertagsöffnung vorliegen. Ausnahmen vom Ladenschluss sind bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses möglich. Bei der Überprüfung sollen vom Kreisverwaltungsreferat jedoch strenge Maßstäbe angelegt werden, um eine faktische Umgehung des Ladenschlusses zu verhindern.


Stichwort: 080715_KVR_OA_Antwort_Sonderoeffnung_Verkaufsstellen