Antrag: Golfplatz Hinterbrühl / Thalkirchen in das FFH-Gebiet Oberes Isartal einbeziehen – Pachtvertrag mit dem Münchner Golfclub (MGC) zum 31.12.2024 beenden!

Der Wasserrechtsbescheid vom 10. Juli 1907 ist seither die einzige Rechtsgrundlage für die Stromerzeugung in den Isarwerken I und II. In der Kompensationsauflage Nr. 48 war bereits damals gefordert worden, „ihre in der Nähe des Isarufers gelegenen, schon im Stadtbesitz befindlichen Flächen … als Park anzulegen und der öffentlichen Nutzung zu übergeben.“

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Pachtvertrag mit dem Münchner Golfclub (MGC) endet unwiderruflich mit Ablauf des aktuellen Vertrags zum 31.12.2024. Die Stadtverwaltung wird angewiesen, diesen Beschluss umzusetzen und keine Verlängerung des Pachtvertrages vorzubereiten.
  2. Nach Beendigung des Pachtvertrages wird das 140.000 qm große Areal in das Landschaftsschutzgebiet Oberes Isartal einbezogen und entsprechend den Grundsätzen der EU-Biodiversitätsstrategie als wertvoller Natur- und Erholungsraum aufgewertet. Grundlage dafür kann ein Konzept der Unteren Naturschutzbehörde im Planungsreferat sein, das bereits 1992 entwickelt wurde.
  3. Der Wasserrechtsbescheid vom 10.07.1907 samt der Kompensationsauflage Nr. 48, der die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Stromerzeugung in den Isarwerken I und II durch die Stadtwerke München ist, wird unverzüglich veröffentlicht. Falls diese Dokumente im Stadtarchiv nicht mehr vorhanden sind, wird dazu auf das Archiv der Stadtwerke München zurückgegriffen.
  4. Die Stadtverwaltung stellt dar, auf welcher Grundlage (Stadtratsbeschluss, Anordnung des OB, andere Grundlage?) der Pachtvertrag bis zum 31.12.2024, also um ein Vierteljahrhundert, verlängert wurde.

Begründung

Der Wasserrechtsbescheid vom 10. Juli 1907 ist seither die einzige Rechtsgrundlage für die Stromerzeugung in den Isarwerken I und II. In der Kompensationsauflage Nr. 48 war bereits damals gefordert worden, „ihre in der Nähe des Isarufers gelegenen, schon im Stadtbesitz befindlichen Flächen … als Park anzulegen und der öffentlichen Nutzung zu übergeben.“ Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann auch der Hinterbrühler Park angelegt. Trotz dieser eindeutigen Festlegung wurde im Herbst 1950 ein großer Teil dieses Parks an den Münchner Golfclub verpachtet, womit er der öffentlichen Nutzung rechtswidrig entzogen wurde. Trotz verschiedener Stadtratsanträge in den folgenden Jahrzehnten wurde der Pachtvertrag immer wieder verlängert. Die Vollversammlung vom 15.07.1992 hatte zuletzt hierzu beschlossen, den Pachtvertrag längstens bis zum 31.12.1999 zu verlängern. Wie es darüber hinaus zu der aktuellen Verlängerung um 25 Jahre bis zum 31.12.2024 kam, ist ungeklärt.

Auch jetzt gibt es bereits Initiativen, den Pachtvertrag erneut zu verlängern, in der Diskussion ist 2030 oder noch länger. Damit würde der rechtswidrige Zustand auf Jahre hinaus verlängert. Angesichts der weiter wachsenden Stadt werden öffentlich zugängliche und nutzbare Naherholungsflächen immer wichtiger. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie zeigen die veränderten Lebensumstände im stadtnahen Raum, wie wichtig die Rückgewinnung des Golfplatzareals als Natur- und Erholungsraum für die Allgemeinheit ist. Mit einem Zuwachs einer Grün- und Freifläche von 14 ha könnten die wichtigen stadtnahen Naherholungsflächen für alle Münchner*innen signifikant gestärkt werden.

Mit diesem Beschluss soll allen Beteiligten klar werden, dass die Nutzung als Golfplatz zum 31.12.2024 zu beenden ist. Der Münchner Golfclub verfügt in Straßlach über ein weiteres Golfplatzareal, wird dadurch also in seinem Bestand nicht gefährdet.

Im September 2020 hatten wir einen analogen Antrag zurückgezogen, da wir noch einige Fragen intern klären wollten. Dies ist mittlerweile geschehen, deshalb bringen wir unser Anliegen erneut ein.

Initiative:
Stadträtin Brigitte Wolf

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Stefan Jagel
Stadtrat Thomas Lechner

Originalvorlage als PdF-Dokument