Anfrage zur Demonstration auf der Theresienwiese am 12.09.2020 – „Querdenken 089“

Die Stadtratsfraktion DIE LINKE/DIE PARTEI fragt nach zügiger Beantwortung von Fragen zu der Demonstration „Querdenken 089“.

Anfrage zur Demonstration auf der Theresienwiese am 12.09.2020 – „Querdenken 089“

Aufgrund vielfacher eigener Erfahrungen unserer Fraktion als Gegendemonstranten zur „Querdenken 089“ Demonstration, sowie vielen Erfahrungsberichten anderer Demonstrations-teilnehmenden bitten wir um die zügige Beantwortung folgender Fragen.

  1. Ich als Stadtratsmitglied wurde von der Polizei aufgehalten und durfte meinen Weg zur Demonstration am Odeonsplatz nicht fortführen, hierfür gab es keine plausible Begründung seitens der Einsatzkräfte. Auch nach Vorzeigen des Stadtratsausweises und dem Hinweis, dass ich als Stadträtin die angemeldete Demonstration beobachten möchte wurde mir der Durchgang verweigert. Welche Anweisungen an die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Münchens liegen hier zugrunde und mit welcher Begründung?

    Folgende Fragen beziehen sich auf den Verlauf der Demonstration auf der Theresienwiese:
     
  2. Welche Maßnahmen waren im Vorfeld mit Kreisverwaltungsreferat und Polizei München besprochen, um die geltende Maskenpflicht aller Demonstrationsteilnehmenden zu überwa-chen?
  3. Mit welcher Begründung wurde nach dreimaliger Aufforderung die Maskenpflicht einzuhalten über die Lautsprecherwägen der Polizei an die Demonstrationsteilnehmenden keine Auflösung der Versammlung durchgesetzt? Hintergrund: selbst vom Rand aus war zu beobachten, dass auch nach der 3. Aufforderung die Maskenpflicht von vielen Teilnehmenden (auch in nächster Sichtweite der Polizeieinsatzkräfte) nicht eingehalten wurde und von den Einsatzkräften nicht geahndet wurde.
  4. Bei einer Teilnehmendenzahl von 10.000 Personen, 1.500 eingesetzten Polizeikräften und einer Versammlungsdauer von 12.35 – 19.30 Uhr und mehreren Ermahnungen, die Auflage „Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“ zu befolgen wurden nur 100 Personen in diesem Zu-sammenhang angezeigt. Wie ist die recht niedrige Zahl der Anzeigen im Vergleich zu den (auch bildlich) belegten Verstößen zu begründen?
  5. Welche Maßnahmen wurden mit Ordnungsamt und Polizei München besprochen, um die geltende, verpflichtende Abstandsregelung von 1,5m einzuhalten?
  6. Mit welcher Begründung wurde die Versammlung auf der Theresienwiese nach mehrfachen Ermahnungen den Mindestabstand einzuhalten - und dem Nicht-Einhalten dessen - nicht aufgelöst?
  7. Stellte das Kreisverwaltungsreferat ausreichend kalibrierte Messgeräte zur Verfügung, um während der gesamten Versammlung die Lautstärke überprüfen zu können? Wenn ja, wie viele? Warum wurde seitens des Kreisverwaltungsreferats und der Polizei München nicht interveniert, obwohl die 85dB deutlich überschritten wurden?
  8. Ist mit dem Kreisverwaltungsreferat und vor allem der Polizei München vorab besprochen worden, dass Pressevertreter*Innen mit gültigem Presseausweis bei Ausübung ihrer Arbeit geschützt werden vor verbalen oder körperlichen Angriffen?
  9. Kam es zu gemeldeten Übergriffen seitens der Demonstrationsteilnehmenden gegenüber der Presse bzw. Pressevertreter*Innen?
  10. Sind in München Beamte als Redner*Innen auf der Bühne aufgetreten? Wenn ja, bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern.
  11. Mit welcher Begründung wurde die Gegendemonstration an den Goetheplatz verlegt und nicht auf der Theresienwiese oder unmittelbar auf dem Bavariaring zugelassen?
  12. Ein Stadtratskollege beobachtete eine Festnahme durch das USK, bei der ein Polizeibeam-ter auf dem Oberkörper / Schulterblatt des Festgenommenen 5 Minuten lang kniete, obwohl dieser bereits mit Handschellen (am Rücken) fixiert war. Obwohl er sich als Stadtrat auswies wurde Fotografieren und Filmen der Szene untersagt, ein Kreis um den Festgenommenen gebildet und so die Sicht behindert. Des Weiteren wurde der Stadtrat rigide weggeschubst. Wie begründet die Einsatzleitung der Polizei München diesen Vorfall?
  13. Mit welcher Begründung seitens der Einsatzleitung wurde das Dokumentieren des Verhal-tens der Polizei-Einsatzkräfte (nicht nur bei unter Punkt 11 genanntem Vorfall) untersagt?
  14. Welche Konsequenzen zieht das Kreisverwaltungsreferat und auch das Polizeipräsidium Münchens aus der Demonstration. Wie fließen diese in die Einsatzplanung weiterer mögli-cher Demonstrationen der „Querdenken 089“ Gruppierung ein?

Initiative: Marie Burneleit und Thomas Lechner
Stefan Jagel
Brigitte Wolf

Mitglieder des Stadtrats

Originalvorlage als PdF-Dokument