Anfrage: Mieterschutz gegen Energiepreisexplosion VI: Nebenkostenabrechnungen – Was kommt auf GWG und GEWOFAG Mieter*innen zu?
Die explodierenden Energiepreise, sowie die Inflation werden viele Mieter*innen der GWG und der GEWOFAG in finanzielle Nöte bringen. Ohne Kündigungsmoratorium droht vielen Menschen die Kündigung bis hin zur Wohnungslosigkeit. Neben den steigenden Energiepreisen kommen Erhöhungen insbesondere bei Dienstleistungen auf die Mieter*innen zu. Die Vermieter*innen haben das Recht nach Abrechnung der Betriebskosten des Vorjahres die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen. Laut unseren Informationen, die uns vorliegen, fordert die GEWOFAG derzeit Erhöhungen bis zu 250% von Mieter*innen.
Die explodierenden Energiepreise, sowie die Inflation werden viele Mieter*innen der GWG und der GEWOFAG in finanzielle Nöte bringen. Ohne Kündigungsmoratorium droht vielen Menschen die Kündigung bis hin zur Wohnungslosigkeit. Neben den steigenden Energiepreisen kommen Erhöhungen insbesondere bei Dienstleistungen auf die Mieter*innen zu. Die Vermieter*innen haben das Recht nach Abrechnung der Betriebskosten des Vorjahres die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen. Laut unseren Informationen, die uns vorliegen, fordert die GEWOFAG derzeit Erhöhungen bis zu 250% von Mieter*innen.
Vor diesem Hintergrund, bitten wir den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
Wie hoch waren die Steigerungen der Nebenkosten im Durchschnitt jährlich in den letzten zehn Jahren bei der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Mit welchen Preissteigerungen kalkulieren derzeit GWG und GEWOFAG bei folgenden Dienstleistungen für das Jahr 2023: Hausmeisterleistungen, Versicherungsprämien, Leistungen für Gartenpflege, weitere Dienstleistungen (Bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie werden Erhöhungen bis zu 250% kalkuliert und diese gerechtfertigt? Gibt es bei der GWG entsprechend ähnlich hohe Nebenkostenvorauszahlungserhöhungen?
Wie hoch sind die derzeitigen Nebenkostenrückstände von Mieter*innen bei der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft zum 31. Oktober 2022?
Wie viele Widersprüche zu Nebenkostenabrechnungen wurden von Mieter*innen bei den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften (bitte getrennt aufführen) zur Nebenkostenabrechnung 2021 eingelegt?
Wie wird gegenüber Mieter*innen die Forderung bei Nichtleistung einer Monatszahlung aus Kaltmiete, Betriebskosten und Energiekosten verbucht: als Mietschulden oder getrennt als Kaltmiet-, Betriebs- und Energiekostenschulden?
Wie viele ihrer Mieter*innen werden nach Schätzungen der GWG und GEWOFAG im kommenden Jahr jeweils mit Zahlungsrückständen konfrontiert sein?
Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel
Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner
Link zum RIS: folgt noch