Anfrage (in Bearb.): Truderinger Acker – Woran scheiterte 2014 der Erwerb durch die Stadt?

Der Bebauungsplan 2127 „Truderinger Acker“ ist auch nach dem Billigungsbeschluss in Berg am Laim noch sehr umstritten. Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Anfrage

Truderinger Acker – Woran scheiterte 2014 der Erwerb durch die Stadt?

Der Bebauungsplan 2127 „Truderinger Acker“ ist auch nach dem Billigungsbeschluss in Berg am Laim noch sehr umstritten. Deshalb bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. 2014 hatte der Bezirksausschuss Berg am Laim beantragt, den Truderinger Acker zu kaufen. Dies scheiterte laut Antwort aus dem Jahr 2017 an „unterschiedlichen Preisvorstellungen“. Wie hoch war 2014 der Bodenrichtwert für den Truderinger Acker? In welcher Größenordnung lagen die Preisvorstellungen der Eigentümer*innen? Wie hoch wird der Bodenrichtwert des Truderinger Ackers nach Schaffung des Baurechts voraussichtlich sein?
  2. Warum griff die Stadtverwaltung für den Erwerb nicht auf das Allgemeine Vorkaufsrecht (§24 Baugesetzbuch) zurück? Dort heißt es in (1) 5: „Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist.“
  3. Unter welchen Bedingungen kann das Vorkaufsrecht nach §24 Baugesetzbuch zum Tragen kommen?
  4. Wurde auch eine Enteignung lt. Baugesetzbuch geprüft? Dort heißt es in §85 Enteignungszweck: (1) 2: „Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen“. Unter welchen Umständen kann auf eine Enteignung zurückgegriffen werden?
  5. Laut Zeitungsberichten möchte die GEWOFAG etwa 200 geförderte Wohnungen erwerben, die am „Truderinger Acker“ entstehen sollen. Welcher Bodenpreis wird diesem geplanten Ankauf zu Grunde gelegt?
  6. Wird der geplante Wohnungserwerb preisgünstiger ausfallen als ein Grundstückskauf im Jahr 2014 mitsamt eigenständiger Bebauung durch die GEWOFAG?

Initiative: Brigitte Wolf
Marie Burneleit
Stefan Jagel
Thomas Lechner

Mitglieder des Stadtrats

Originalvorlage als PdF-Dokument