Anfrage: Gasverträge Harthof

Kauft die Münchner Wohnen (ehemals GWG) teures Erdgas zu Lasten von Mieter*innen ein und welche Rolle spielen die SWM?

Im Artikel „Explosion bei den Nebenkosten“ vom 6. Oktober 2023 im Merkur wird von Nachzahlungen in einer Münchner Wohnen-Siedlung am Harthof zwischen 800 bis 3.000 Euro pro Haushalt durch die Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2022 berichtet. Viele Menschen hat dies vor existenzielle Probleme gestellt. Gerade im hohen Münchner Norden wohnen viele Haushalte mit geringem Einkommen.

Bei einem Ortstermin und der Einsicht in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung fiel auf, dass die hohen Nachzahlungen vor allem durch die explodierten Energiekosten verursacht wurden. Der Wohnblock wird durch Erdgas der Stadtwerke München (SWM) versorgt. Die Rechnung zeigt, dass sich der Erdgaspreis vom ersten Quartal 2022 (10,27 Cent pro Kilowattstunde) trotz Mehrwertsteuersenkung zum vierten Quartal 2022 (26,65 ct/kWh) etwa verdreifacht hat. Dieser Preissprung ist vor allem erstaunlich, da die SWM in der Grundversorgung die Gaspreise im August 2022 auf 10,7 ct/kWh erhöht hat (mit Mehrwertsteuersenkung im Oktober 9,62 ct/kWh) und der große Preissprung erst zum 1. Januar 2023 auf 21,52 ct/kWh erhöht wurde. Dies macht deutlich, dass die Mieter*innen am Harthof wesentlich mehr für ihr Erdgas zahlen mussten. Dies trifft die Menschen dort umso härter, da es im Jahr 2022 noch keine Energiepreisbremsen durch den Bund gab.

Die schon 2022 stark angestiegenen Preise für ein Dauerkunden widersprechen auch den Aussagen vom Geschäftsführer der SWM, Florian Bieberbach, in der Süddeutschen Zeitung vom 24. Juni 2022: „Wir kaufen das Gas ein oder zwei Jahre vor dem Zeitpunkt ein, an dem wir es an die Kunden liefern, und da schon zu festen Preisen. Das Gas, das wir jetzt liefern, haben wir also 2020/2021 eingekauft.[1]

Es stellt sich die Frage, wieso ein städtischen Wohnungsunternehmen Gaslieferverträge abschließt, die höchst nachteilig für die Mieter*innen sind. Nach §556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Vereinbarungen über Betriebskosten gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit für den Vermieter. Er ist somit verpflichtet, unnötige Kosten für die Mieter*innen zu vermeiden. Gleichzeitig hat es die Münchner Wohnen verpasst, die Betroffenen deutlich auf den Wärmefonds hinzuweisen, durch den viele Betroffene vor Ort Hilfe bekommen könnten. Es darf nicht sein, dass die Mieter*innen von städtischen Wohnungsunternehmen, die Folgen tragen müssen für Fehlentscheidungen des Unternehmens!

Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wieso hat die Münchner Wohnen Erdgas-Lieferverträge für Wohnblöcke, die nicht dem Grundversorgungstarif der SWM entsprechen?
  2. Welche Maßnahmen hat die Münchner Wohnen unternommen, um die Mieter*innen im Harthof zu entlasten?
  3. Wie viele Haushalte der Münchner Wohnen am Harthof (PLZ 80937) kamen 2022 und 2023 jeweils mit den Zahlungen in Schwierigkeiten und konnten die Nachzahlungen nicht direkt begleichen?
  4. Wie viele Wohnungen der Münchner Wohnen werden jeweils Erdgas über die SWM versorgt? Wie viele Wohnungen werden dabei mit dem Grundversorgungstarif der SWM versorgt und wie viele Wohnungen mit anderen Tarifen?
  5. Welche Erdgas-Tarife hat die SWM und wie haben sich die Preise der Tarife jeweils zwischen 2021 und heute verändert? (alle Anpassungen)
  6. Wieso wurden die Erdgaspreise für den Wohnblock der Münchner Wohnen seit Juli 2022 so stark angezogen, obwohl der Chef der SWM davon sprach, dass die Preiserhöhungen erst zum neuen Jahr kommen?
  7. Wieso versendet die Münchner Wohnen mit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung keine einfach verständliche Information zum Wärmefonds mit?

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit

Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

 


[1]https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gas-preis-folgen-stadtwerke-chef-interview-1.5608892