Anfrage: Förderung des Carsharings in München

Orhan Akman

Anfrage des Stadtrats Orhan Akman zur Förderung des Carsharings in München

München, den 15.07.08

Anfrage: Förderung des „Car-Sharings“ in München

Die Parkplatzsituation in München ist sehr angespannt. Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (Parkraummanagement) ist - lt. einer Information des Kreisverwaltungsreferats - nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin, eine Ausstellung von mehr als einem Parkausweis für mehrere Parkzonen für ein und dasselbe Fahrzeug nicht zulässig. Diese Bestimmung erschwert die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeuges von mehreren Personen.
Die Landeshauptstadt München fördert die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln (ÖPNV, Fahrrad) für private und berufliche Zwecke zur Verringerung des Autoaufkommens und damit der Umweltverschmutzung. Auch mit einer Förderung des sog. Car-Sharings könnte die Nutzung privater PKW in der Stadt reduziert werden.
Aus diesem Grund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wieweit ist das Kreisverwaltungsreferat an die Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts gebunden?
  2. Besteht für die Landeshauptstadt München die Möglichkeit, für die dauerhafte private Nutzung von einem PKW durch mehrere Personen (Car-Sharing) Parkausweise für unterschiedliche Parkzonen auszustellen?
  3. Durch welche Maßnahmen fördert die Landeshauptstadt das Car-Sharing in München?

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

Stichwort: 080715_KVR_OA_Anfrage_Carsharing