Änderungs- / Ergänzungsantrag zum TOP 8 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung am 21.10.2020: Übernachtungsschutz – Unterstützung für Obdachlose

Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01757

Der Antrag der Referentin wird wie folgt geändert: Punkt 1 geändert: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Beendigung des Ganztagesbetriebes im Übernachtungsschutzprogramm wird nicht zugestimmt. Punkt 2 – 6: wie im Antrag der Referentin

Punkt 7 neu: Der Ganztagsbetrieb im Übernachtungsschutz wird mindestens bis zum 30.04.2021 fortgesetzt. Sollte der bisherige Träger aussteigen wollen, wird ein anderer Träger gesucht. Dabei sind folgende (bereits für Sommer 2020 beschlossenen) Rahmenbedingungen umzusetzen: a) die Raum- und Zimmerbelegung wird so geändert, dass mindestens 2 Aufenthaltsräume geschaffen werden. b) parallel dazu wird geprüft, ob der ganztägige Übernachtungsschutz in ein anderes Gebäude verlegt werden kann. c) wenn a) und b) zugestimmt wird, werden die weiblichen Nutzerinnen in eine andere Unterkunft verlegt. d) es wird ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet (idealerweise mit eigenen städtischen Sicherheitskräften), welches den Schlüssel der anwesenden Securities (und damit deren Kosten) reduziert und gleichzeitig stärker auf soziale Ansprechpartner und präventive Maßnahmen setzt. e) Es muss sichergestellt sein, dass die Nutzer*innen über ihren Aufenthalt hinweg mit gleichbleibenden und selbstgewählten Zimmerkolleg*innen ihre Räume teilen. f) Den Nutzer*innen müssen weiterhin private, abschließbare Spinde für ihre Habseligkeiten zur Verfügung stehen.

Punkt 2-6: wie im Antrag der Referentin

Begründung:

Wenn der Ganztagsschutz jetzt wieder eingeschränkt wird zur reinen Übernachtungsstelle, werden diese Menschen täglich dazu gezwungen, mit Sack und Pack auf die Straße zu gehen. Aus gesundheitspräventiver Sicht ist absolut davon abzuraten, Menschen unnötig den Witterungsbedingun-gen auszusetzen. Es ist unnötig, dass die Menschen aus dem Übernachtungsschutz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu entfernter liegenden Einrichtungen fahren und sich an verschiedenen Orten aufhalten sollen, wenn kein Beratungsbedarf, sondern nur ein Bedarf nach geschützten Räumen besteht. Für Einrichtungen, die in München während des Tages Versorgung, Beratung und Aufent-haltsmöglichkeiten für obdachlose Personen bieten, gelten außerdem weiterhin starke Einschränkungen.

Es wäre ein fatales Signal, wenn angesichts der aktuell massiv steigenden Inzidenzzahlen ausgerechnet den Ärmsten der Gesellschaft die Anlaufstelle und der unmittelbare Schutz entzogen werden würde. Gerade weil es sich bei Obdach- und Wohnungslosen um eine besonders gefährdete Gruppe handelt, ist auf die Schutzmaßnahmen in Einrichtungen ein gesonderter Wert zu legen.

Initiative:
Stadtrat Thomas Lechner

Gezeichnet:
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadträtin Marie Burneleit
Stadtrat Stefan Jagel

Originalvorlage als PdF-Dokument