Zum Hauptinhalt springen

Antrag: Fernwärme darf kein Goldesel für die SWM sein: Preisegestaltung erneuern!

Fernwärme darf kein Goldesel für die SWM sein: Preisegestaltung erneuern!

  1. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gemeinsam mit den Stadtwerken beauftragt, darzustellen, welche Auswirkungen das Urteil am Oberlandesgericht Hamm zur Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherschutzzentrale gegen überhöhte Fernwärmepreise auf die Preisgestaltung der SWM hat.
  2. Der Stadtrat möge beschließen im Rahmen einer Gesellschafteranweisung die Stadtwerke München (SWM) anzuweisen, die Preisgleitklausel der Münchner-Fernwärme zu erneuern und zukünftig keine volatilen Marktdaten wie die der European Energy Exchange (EEX) mehr für die Preisgestaltung zu nutzen. 

 

Begründung:

Am Montag, den 12. Oktober, gab es vor dem Oberlandesgericht Hamm ein wegweisendes Urteil zu Fernwärmepreisen in Deutschland. Drei Jahre nach der Einreichung einer Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale gegen die Preisgestaltung von E.ON in verschiedenen Fernwärmenetzen hat das Gericht der Klage in wesentlichen Teilen Recht gegeben. In den Fernwärmegebieten war es zu Preiserhöhungen von mehr als 100% gekommen. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Preisklauseln in drei Versorgungsgebieten unwirksam sind. In allen drei Fällen gab es eine sehr starke Koppelung (40-50%) an Gasindices, die an Börsennotierungen gekoppelt sind. Hunderte Verbraucher*innen, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, erwarten jetzt Geld zurück.

Der Fernwärmepreis der SWM in München ist seit Jahren sehr stark an die Börsenpreise für Gas an der European Energy Exchange AG (EEX) gekoppelt. Aktuell ist der Preis zu 56,25% davon abhängig. Der Gasvertrag zwischen der Münchner Wohnen und den SWM, der ebenfalls an diese Daten gekoppelt ist, wurde im April dieses Jahres vom Stadtrat beendet. Die Grünen begründeten ihre Position für das Ende des Gasvertrags so: „Sie brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit bei ihren Heizkosten, kein nervenaufreibendes, börsengetriebenes Auf und Ab“. Dies muss auch für die Fernwärmepreise in München gelten. Sie dürfen nicht künstlich in die Höhe getrieben werden zu Lasten der Verbraucher*innen und zu Lasten der Energiewende hin zur Fernwärme. Auch der Deutsche Mieterbund spricht sich in einem Positionspapier gegen die Nutzung von Börsenpreisindizes bei der Fernwärmepreisgestaltung aus.

Die Münchner Fernwärme wird aktuell zu 33,2 % aus Erneuerbaren Energien und Abwärme erzeugt. 20% der Fernwärme werden durch die Verbrennung von Restmüll erzeugt. Die Müllverbrennungsanlage wird zwar von den SWM betrieben, die Investitionskosten dafür hat jedoch die AWM gezahlt. Anders als bei anderen Energieträgern muss die SWM dazu nicht für den Energieträger Restmüll zahlen, sondern bekommt dafür sogar Geld von der AWM, das über die Müllgebühren finanziert wird. Nur ein kleiner Bruchteil der Energieerlöse, die durch die Müllverbrennung erzeugt wird, fließt an die AWM zurück. Die Müllverbrennung fließt jedoch nicht dämpfend in den Fernwärmepreis ein, wodurch die SWM hier sogar ein doppeltes Geschäft machen. 

Die Fernwärme ist aktuell ein Goldesel für die SWM. Das Monopol wird dabei schamlos ausgenutzt. Die Preisformel der Fernwärme entspricht nicht den Gestehungskosten und treibt den Preis künstlich nach oben. Angesichts der Gerichtsentscheidung in NRW und angesichts der Notwendigkeit die Wärmewende hin zur Fernwärme und weg von den fossilen Energieträgern, muss die Politik hier entschlossen handeln.

 

Initiative: 
Stadtrat Christian Schwarzenberger

Stadträtin Katharina Horn

Stadtrat Stefan Jagel

 

 

Gezeichnet: 

Stadträtin Liliana Parente

Stadtrat Arif Haidary

 

 

 

 

 

 


  1. ^

    [1] Verbraucherzentrale: E.ON-Preiserhöhungen bei Fernwärme unzulässig. (Stand 14.10.26)

  2. ^

     16. April 2026 SZ: Heizkosten für Zehntausende Haushalte: Münchner Wohnen will ihre Gasverträge ändern 

  3. ^

     Deutscher Mieterbund: Faire und bezahlbare Fernwärme für Mietende (17.07.2024) 

  4. ^

     SWM: Kennzeichnung der Wärmelieferung 2025 

 

 

RatsInformationsSystem München - StR-Anträge / StR-Anfragen - StR-Antrag 26-32 / A 00258

Zurück zum Kopf der Seite