Befassung des Stadtrats mit der Aufsichtsratstätigkeit des Oberbürgermeisters beim FC Bayern München – Kein Interessenskonflikt durch Aufsichtsratsposten

Stefaen Jagel

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Sach- und Rechtslage in Bezug auf die Nebentätigkeit des Oberbürgermeisters Dieter Reiter beim FC Bayern München zu erläutern und falls eine Genehmigungspflicht besteht, den Stadtrat damit zu befassen. 

 

Begründung
 

Laut dem Bayerischen Beamtengesetz müssen Nebentätigkeiten von Beamten über 10.000€ pro Jahr angegeben und im Falle von Bürgermeister*innen vom Stadtrat genehmigt werden. Presseberichten zufolge werden Aufsichtsratsmitglieder des FC Bayern München mit jährlich bis zu 75.000 Euro entlohnt. Trotzdem hat Dieter Reiter seine erste Sitzung bereits abgehalten, ohne den Stadtrat damit zu befassen. 

Für städtische Angestellte und Beamte gelten sehr strenge Regeln zu Nebeneinkünften. Dass dadurch ein Interessenskonflikt entsteht und ein Oberbürgermeister so hohe Nebeneinkünfte hat, ist bereits moralisch verwerflich. Dass der Oberbürgermeister aber scheinbar denkt, er stehe über dem Gesetz und brauche den Stadtrat nicht mit seinen Einkünften zu befassen, ist ein Skandal. Ein solches Verhalten ist eines Oberbürgermeisters nicht würdig. 

Die Verwaltung muss nun den Sachverhalt darlegen und der Stadtrat muss sich mit der Frage befassen, ob Dieter Reiter diesen Posten annehmen darf. 

 

Initiative: 
Stadtrat Stefan Jagel