Antrag: Konsequente Maßnahmen gegen Upskirting-Übergriffe auf dem Oktoberfest
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt München tritt an das Polizeipräsidium München heran mit der Bitte, während der Wiesn eine gezielte Ermittlungs- und Kontrollstrategie gegen Upskirting am Teufelsrad einzurichten – u. a. durch verstärkte zivile Präsenz im Umfeld der Fahrgeschäfte und eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene vor Ort (z. B. an der Wiesn-Wache).
2. Die Landeshauptstadt prüft gemeinsam mit dem Schaustellerverband, ob am Teufelsrad ausdrückliche Hinweise auf den Straftatbestand des Upskirtings nach § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) verpflichtend angebracht werden können.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Plattformen wie Meta, TikTok und YouTube zu einem Gespräch einzubestellen, um die konsequente und zügige Löschung einschlägiger Videos sowie eine engere Zusammenarbeit mit deutschen Ermittlungsbehörden bei der Identifizierung der Erstellenden einzufordern.
4. Die Landeshauptstadt baut eine niedrigschwellige, mehrsprachige Informationskampagne auf (Wiesn-Gelände, Social Media, ggf. in Kooperation mit der Aktion Sichere Wiesn), die Betroffene über ihre Rechte und Anzeigemöglichkeiten aufklärt sowie eine klare Meldestruktur für den Vorfall am Fahrgeschäft selbst schafft. Gleichzeitig weist die Kampagne auf den Straftatbestand des Upskirtings hin, um diese Form von Gewalt gegen Frauen* gesamtgesellschaftlich deutlich zu benennen.
5. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft erhält nach der Wiesn 2027 einen Bericht über die Zahl der erstatteten Anzeigen und eingeleiteten Verfahren im Zusammenhang mit Upskirting auf dem Oktoberfestgelände.
Begründung: Seit Jahren ist bekannt, dass auf dem Oktoberfest Foto- und Videoaufnahmen von Frauen* im Intimbereich, sog. Upskirting, erstellt und in sozialen Medien verbreitet werden. Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen, das Problem ist weit größer alsbisher angenommen.1 Bisher werden vor allem die Betroffenen aufgerufen, sich vor dieser Straftat zu schützen: Frauen* sollten etwa kurze Hosen unter dem Rock tragen. Im Teufelsrad werden Radlerhosen mittlerweile gratis vergeben. Was aber ist mit den Personen, die Upskirting-Aufnahmen machen und damit diese Straftat begehen? Die Landeshauptstadt München muss ihrer Pflicht nachkommen, diese Straftaten zu verhindern. Dafür müssen die Täter*innen in den Fokus genommen und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, damit diese Straftaten geahndet und im besten Fall verhindert werden.
Recherchen zeigen, dass Videos, die Frauen* auf dem Teufelsrad heimlich unter den Rock filmen, seit Jahren systematisch in sozialen Medien wie Facebook, TikTok und auf Plattformen wie YouTube hochgeladen und sogar monetarisiert werden. Die Betreiber der Plattformen tragen hierdurch eine erhebliche Mitverantwortung, die für sie äußerst profitabel ist. Da mehrere Konzerne auch in München Standorte haben, scheint es überfällig sie in die Pflicht zu nehmen. Nach Kontaktaufnahme durch investigative Journalist*innen haben die Plattformen zwar einzelne Kanäle gelöscht, doch das grundlegende Problem bleibt: Die Täter*innen bleiben in aller Regel straflos, weil Taten selten angezeigt, noch seltener aufgeklärt und die Inhalte oft erst im Nachhinein und nur teilweise entfernt werden.
Upskirting ist in Deutschland seit 2021 ausdrücklich als Straftatbestand verankert (§ 184k StGB). Diese gesetzliche Klarstellung läuft jedoch ins Leere, wenn es an konsequenter Kontrolle vor Ort, technischer Beweissicherung und internationaler Kooperation mit den Plattformbetreibern fehlt. Die Landeshauptstadt München trägt als Veranstalterin des Oktoberfests eine besondere Verantwortung, Besucher*innen wirksam vor sexualisierter Belästigung zu schützen – nicht nur durch Prävention, sondern vor allem durch die konsequente Verfolgung der Täter.
